Reihenhausbreite im Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST
1164
Betreff: Reihenhausbreite
im Baugebiet "Südlich Am Riedsteg" Es haben sich Reihenhäuser mit einer Breite von
weniger als 6,50 m hinsichtlich der Grundrissgestaltung bewährt. Besonders aus
Gründen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden sowie wegen
des geringeren Erschließungsaufwandes, wird häufig eine geringere Breite von
den Eigentümern bevorzugt. Platz für ausreichend Stellplätze wurde im
Entwurfskonzept eingeplant. Falls es der Wunsch der Eigentümer ist, Grundstücke
mit Reihenhausbreiten von 6,50 m zugeteilt zu bekommen, kann dies im
Umlegungsverfahren gegebenenfalls berücksichtigt werden. Entsprechende
Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht möglich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4065