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Reihenhausbreite im Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1164 Betreff: Reihenhausbreite im Baugebiet "Südlich Am Riedsteg" Es haben sich Reihenhäuser mit einer Breite von weniger als 6,50 m hinsichtlich der Grundrissgestaltung bewährt. Besonders aus Gründen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden sowie wegen des geringeren Erschließungsaufwandes, wird häufig eine geringere Breite von den Eigentümern bevorzugt. Platz für ausreichend Stellplätze wurde im Entwurfskonzept eingeplant. Falls es der Wunsch der Eigentümer ist, Grundstücke mit Reihenhausbreiten von 6,50 m zugeteilt zu bekommen, kann dies im Umlegungsverfahren gegebenenfalls berücksichtigt werden. Entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4065

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