Parkplätze im Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1163
Betreff: Parkplätze im Baugebiet "Südlich Am Riedsteg" Die derzeitige Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main vom 9.7.1998 setzt nach § 5 einen Stellplatz pro Wohneinheit fest. Bei Einzelhäusern, Doppelhäusern und Reihenendhäusern ist zudem noch die Möglichkeit eines zusätzlichen Stellplatzes vor der Garage oder vor dem Carport gegeben. Für einen geringen Anteil der Wohnungen kann eventuell im öffentlich geförderten Wohnungsbau für die Dauer der Sozialbindung eine Abweichung hiervon zugelassen werden. Im öffentlichen Raum wird es darüber hinaus ein Angebot an Besucherparkplätzen geben.