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Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung "Lachgas" ist ein stadtweites Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige seit 21.05.2025 in Kraft. Darüber hinaus wurde der Magistratsvortrag, M 89 - Änderung §§ 7 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main durch Ergänzung von Lachgas-Konsumverboten, der Stadtverordnetenversammlung zur Behandlung in der Plenarsitzung am 03.07.2025 vorgelegt. Durch diese Änderung soll stadtweit der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt werden.

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