Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1162 Betreff: Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg - Umspannanlagen sind technische Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet sein muss. Die Entscheidung über eine Begrünung oder Bepflanzung bedarf stets einer Einzelfall-überprüfung. Eine Begrünung der Anlage darf die Be- und Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, Kabel dürfen nicht durch Fundamente überbaut und Hinweisschilder nicht verdeckt werden. Zugänge oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) hat sich mit dem Schreiben vom 18.02.2016 bereit erklärt, an der genannten Umspannanlage Nr. 2287 eine Rankhilfe zu installieren. Dieser Zusage ist die NRM nachgekommen. Eine Bepflanzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die o.g. Bedingungen nicht verletzt werden. Um zu gewährleisten, dass die Funktion der Anlage immer vollumfänglich sichergestellt ist, bedarf es darüber hinaus einer kontinuierlichen Pflege der Anpflanzungen. Die Umspannanlage Nr. 2287 Zum Taubenzehnten / Ecke Johan-Beyer-Weg, Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 55/8 befindet sich auf dem Grundstück der Mainova AG. Die für die Bepflanzung notwendige Grünfläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Mainova AG. Recherchen der NRM haben ergeben, dass die Bepflanzungsfläche in die Liegenschafts-verwaltung des Grünflächenamtes gehört. Das Grünflächenamt hat der NRM auf Anfrage mitgeteilt, bis zur nächsten Pflanzperiode im Herbst 2018 eine mögliche Bepflanzung mit einer geeigneten Pflanze zu prüfen und die Pflege dieser zu übernehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2939