Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST
1162
Betreff: Begrünung eines
Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich zum
Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg - Umspannanlagen sind technische
Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet sein
muss. Die Entscheidung über eine Begrünung
oder Bepflanzung bedarf stets einer Einzelfall-überprüfung. Eine Begrünung der
Anlage darf die Be- und Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, Kabel dürfen
nicht durch Fundamente überbaut und Hinweisschilder nicht verdeckt werden.
Zugänge oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Die Mainova-Tochtergesellschaft Netzdienste
Rhein-Main GmbH (NRM) hat sich mit dem Schreiben vom 18.02.2016 bereit erklärt,
an der genannten Umspannanlage Nr. 2287 eine Rankhilfe zu installieren. Dieser
Zusage ist die NRM nachgekommen. Eine Bepflanzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn
die o.g. Bedingungen nicht verletzt werden. Um zu gewährleisten, dass die
Funktion der Anlage immer vollumfänglich sichergestellt ist, bedarf es darüber
hinaus einer kontinuierlichen Pflege der Anpflanzungen. Die Umspannanlage Nr. 2287 Zum Taubenzehnten / Ecke
Johan-Beyer-Weg, Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 55/8 befindet sich auf
dem Grundstück der Mainova AG. Die für die Bepflanzung notwendige Grünfläche
befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Mainova AG. Recherchen der NRM haben ergeben, dass die
Bepflanzungsfläche in die Liegenschafts-verwaltung des Grünflächenamtes gehört.
Das Grünflächenamt hat der NRM auf Anfrage mitgeteilt, bis zur nächsten
Pflanzperiode im Herbst 2018 eine mögliche Bepflanzung mit einer geeigneten
Pflanze zu prüfen und die Pflege dieser zu übernehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2018, OM 2939