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Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Fluglärm macht krank und führt zu psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen. Das wurde unter anderem in der NORAH-Studie, die vom Land Hessen und Fraport in Auftrag gegeben wurde und 2015 erschien, nachgewiesen. Zudem beeinträchtigt Fluglärm das Leben zahlreicher Menschen in Frankfurt am Main und der gesamten Region an 365 Tagen im Jahr. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm und Luftschadstoffen sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Eine Verschwenkung von Flugrouten führt zu Verschiebungen der Lärmbelastung zwischen betroffenen Besiedlungen. Die Konzipierung einer Flugroute ist ein komplexer Vorgang, der nicht durch die Stadt Frankfurt am Main geregelt wird. Während Flugbewegungen auf Bundesebene über das Luftverkehrsgesetz und Fluglärmgesetz geregelt werden, ist die Landesebene für Planfeststellungsbeschlüsse und Betriebsgenehmigungen zuständig. Betriebsabläufe regelt der Betreiber. Über den Planfeststellungsbeschluss und Flughafenentgelte wird der Betrieb von älteren und lauten Maschinen zeitlich und räumlich geregelt und verursacht entsprechende Kosten. Eine Reduzierung von Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht führt zur Verbesserung der Lärmbelastung und wirkt sich positiv auf die Immission von Schadstoffen aus und hat einen positiven Effekt auf die gesamte Rhein-Main-Region. Geeignete Maßnahmen für mehr Fluglärmschutz, zur Vermeidung von Luftschadstoffen und für nachhaltigere Mobilität, sind in Koalitionsverträgen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene politisch verankert. Die Anregungen des Ortsbeirates, die Abflugroute 07-N kurz lärmarm über weniger dicht besiedeltes Gebiet zu führen und für besonders laute Flugzeuge zu sperren, sind nachvollziehbar. Der Magistrat hat die Anregungen daher in das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS), ein Arbeitsgremium des Forum Flughafen und Region (FFR), eingebracht und Antwort erhalten. Beide Vorschläge sind demnach nicht umsetzbar. Das FFR führt unter Einbindung der Deutschen Flugsicherung (DFS) in seiner Begründung Folgendes aus: Zu 1.) "Die vorgeschlagene laterale Veränderung der Route würde zu einer größeren Annäherung des Verfahrens mit dem Fehlanflugverfahren der Landebahn Nordwest führen. Das ist aus betrieblichen Gründen nicht vertretbar und würde letztlich zu größeren Sicherheitsrisiken führen. Im Gegenteil ist die DFS sogar dazu aufgefordert, Verfahren stärker voneinander zu separieren. Die Umsetzung der Optimierung würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Dementsprechend sieht die DFS hier aus betrieblichen Gründen keinen Spielraum. Gleiches gilt übrigens leicht verändert auch, wenn die laterale Veränderung erst im späteren Verlauf der Abflugroute umgesetzt würde: dann könnte die Annäherung an das Fehlanflugverfahren der Landebahn Nordwest zwar vermieden werden, es käme stattdessen aber zu Konflikten mit den Gegenanflügen." Zu 2.) "Aus dem Vorschlag geht leider nicht konkret hervor, welche Flugzeugmuster konkret gemeint sind. Für eine genaue Prüfung wäre das eine notwendige Information. Grundsätzlich ist eine solche Verlagerung nur für eine begrenzte Zahl an Flugzeugen denkbar: umso mehr Abflüge auf eine einzelne Abflughroute gelegt werden (in diesem Fall die Nord 07 lang), desto problematischer wird dies im Hinblick auf die Abwicklung der benötigten Kapazität. Eine Verlagerung einer größeren Anzahl von Abflügen ist deshalb nicht darstellbar. Andererseits sind dem FFR ohne Weiteres keine Muster bekannt, bei denen eine Verlagerung aus Lärmgründen sinnvoll erscheinen würde, die aber gleichzeitig nur eine geringe Anzahl an Flügen stellen. Die Umsetzbarkeit wäre dann weiterhin zu prüfen: eine Verlagerung von Flügen ist für die DFS nur möglich, wenn diese diskriminierungsfrei erfolgt (keine Benachteiligung einzelner Airlines). Es wird an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass erst kürzlich eine Verlagerung besonders lauter Flüge von der Nord 07 lang geprüft wurde - in dem konkreten Fall wurde aufgrund des hohen Aufwands und des sehr begrenzten Nutzens (manuelle Prüfung einer möglichen Verlagerung zwischen Airline und Flugsicherung vor Abflug bei im Schnitt einem verlagerten Abflug pro Tag) von einer Verlagerung Abstand genommen. Gleichzeitig ist bei Verlagerungen auch immer zu prüfen, welche nachteiligen Lärmwirkungen (Zunahme der Belastung unter der anderen Abflugroute) entstehen.

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