Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten
Stellungnahme des Magistrats
Um Energie einzusparen, wurden die Leuchtstellen der verkehrssichernden Straßenbeleuchtung, bei denen dieses technisch möglich ist, bereits ab dem Einschalten durchgängig bis zur Ausschaltung in den leistungsreduzierten Betrieb ("50%-Sparmodus") versetzt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und Aspekten der Prävention wird der Magistrat Beleuchtungsanlagen bei Dunkelheit allerdings weder in Wohn- noch in Gewerbe- oder Industriegebieten vollständig ausschalten. Die oben beschriebene Leistungsreduzierung gilt auch in Grünanlagen. Generell begrüßt der Magistrat eine Reduzierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auch im Hinblick darauf, dass sich so die Lichtverschmutzung verringert. Dies wirkt sich positiv auf die Natur und Umwelt aus. Bei Neubaumaßnahmen und Umbauten von Beleuchtungsanlagen werden indes die lichttechnischen Werte immer entsprechend der aktuell gültigen Norm berechnet und ausgelegt.