Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
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Betreff: Reduzierung des
Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht derzeit keine
Notwendigkeit, die Datenlage zur Durchgangsverkehrsituation in Berkersheim und
Preungesheim zu aktualisieren. Die Zählungen der vergangenen Jahre zeigen
beispielsweise für den Heiligenstockweg eine relativ konstante
Verkehrsbelastung, aus der auch auf eine stabile Verkehrszusammensetzung nach
Quell-/Ziel- und Durchgangsverkehr geschlossen werden kann. In diesem
Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Rückstausituation auf der
Friedberger Landstraße als Ursache für Durchgangsverkehre in Berkerheim und
Preungesheim in der allgemeinen Diskussion oft überbewertet wird, da auch
außerhalb der staukritischen Zeiten und entgegen der Hauptlastrichtung
Durchgangsverkehre auftreten. Die Attraktivität des Heiligenstockweges oder der
Hofhausstraße für Durchgangsverkehre durch Berkersheim und Preungesheim
resultieren daher vorrangig aus dem Netzzusammenhang, den diese Straßen im Netz
der verkehrswichtigen Straßen bilden. Dieser Netzzusammenhang ermöglicht aber
gleichzeitig eine attraktive und umwegarme Erreichbarkeit von Berkersheim und
Preungesheim aus dem östlichen und nordöstlichen Umland und sollte daher nicht
aufgegeben werden. Eine Sperrung dieser Straßen wird daher aus Sicht des
Magistrats eher kritisch gesehen. Eine selektive Sperrung nur für den
Durchgangsverkehr kann zudem mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts nicht
durchgesetzt werden. Der Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der
Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A
661 wird vom Magistrat weiterverfolgt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es
auch zukünftig zu Rückstauerscheinungen auf der Friedberger Landstraße aus
Richtung Bad Vilbel kommen wird, da im weiteren Streckenverlauf stadteinwärts
nur eine begrenzte Verkehrsmenge abgeführt werden kann und der Verkehr von der
A 661 in Richtung Stadtmitte bevorzugt berücksichtigt werden muss, um einen
unfallträchtigen Rückstau auf die Autobahn zu vermeiden. Zu 2:: Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit aus seiner
Zuständigkeit heraus die Öffnung des östlichen Marbachwegs oder der Straße Auf
der Kuhr zu betreiben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2014, OM 3612
Antrag vom
26.01.2015, OF
756/10
Auskunftsersuchen vom 10.02.2015, V 1254
Antrag vom
29.04.2015, OF
485/4