Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Strafzettel lösen keine Fehlplanungen: Verkehrssituation im Fasanenweg gemeinsam mit den Menschen vor Ort

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1 und 2: Der Magistrat sieht keinen dringenden Handlungsbedarf, ein Konzept zur Verbesserung der Parksituation zu erstellen. Ein ordnungsgemäßes Parken (einseitig auf der Fahrbahn) im Falkenweg und Habichtsweg ist möglich. Seit der erwähnten Verkehrskontrolle lässt sich auch im Fasanenweg ein überwiegend korrektes Parkverhalten feststellen. Mit den vorhandenen Straßenquerschnitten ist ein ordnungsgemäßes Parken in allen Straßenzügen auf jeweils einer Straßenseite möglich. Es wird auch grundsätzlich in Zweifel gezogen, dass vor dem Hintergrund unstrittig notwendiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs behördliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, weiteren Parkraum zu schaffen. Die schwächsten Verkehrsteilnehmenden gilt es zu schützen und nicht zu gefährden. Aus dem Verkehrsversuch "Shared Space" in Nieder-Erlenbach konnten keine positiven Ergebnisse gezogen werden. Schon seit langer Zeit mussten hier wieder vermehrt Beschilderungen und Markierungen angebracht werden, so dass von diesem Modell Abstand genommen und zu eindeutig geregelten Situationen tendiert wird. Eine Möglichkeit zur Regelung der Parkordnung besteht darin, die Parkfläche zu markieren und somit klare Vorgaben zu machen, auf welcher Seite und in welchem Bereich das Parken erlaubt ist. Zu 3: Die Kontrolle am 2. Februar 2021 erfolgte aufgrund von zahlreichen Bürgerbeschwerden, welche die Städtische Verkehrspolizei erreichten. Vor Ort zeigten sich für die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei zugeparkte Gehwege, welche für zu Fuß Gehende insbesondere mit Kinderwagen, Rollatoren oder auch in Begleitung auf dem Gehweg radelnder Kinder nicht oder nur schwer nutzbar waren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gehwege im Fasanenweg mit circa 1,50 Meter Breite verhältnismäßig schmal sind und schon eine vermeintlich geringe Einengung durch Fahrzeuge zu Behinderungen für zu Fuß Gehenden führt, war das konsequente Einschreiten der Bediensteten notwendig. Gehwege sind Sonderwege für zu Fuß Gehende und stehen verstärkt im Fokus berechtigter Beschwerden seitens der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Gehwege sollen auch zu einer hohen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Verkehrsraum beitragen. Es kommt nicht darauf an, ob zu Fuß Gehenden - subjektiv - genug Fläche verbleibt. Gehwege sind vollumfänglich freizuhalten.