Ampelanlage Sindlinger Kreisel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1158
Betreff: Ampelanlage
Sindlinger Kreisel Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) ist an Haltelinien zu halten. Das gewünschte Verkehrszeichen existiert in der StVO
nicht und müsste daher vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung genehmigt werden. In Frankfurt am Main sind ca. 600 Signalanlagen mit
Kontaktschleifen ausgestattet. Die Beschilderung all dieser Anlagen mit dem
gewünschten Verkehrszeichen wirkt der Entschilderung entgegen. Des Weiteren
würde die Aufstellung gegen das Verbot der Doppelbeschilderung verstoßen.
Einzelne Anlagen entsprechend zu beschildern, ist ebenfalls
kontraproduktiv.
Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2016, OM 239