Ampelanlage Sindlinger Kreisel
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1158
Betreff: Ampelanlage Sindlinger Kreisel Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist an Haltelinien zu halten. Das gewünschte Verkehrszeichen existiert in der StVO nicht und müsste daher vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt werden. In Frankfurt am Main sind ca. 600 Signalanlagen mit Kontaktschleifen ausgestattet. Die Beschilderung all dieser Anlagen mit dem gewünschten Verkehrszeichen wirkt der Entschilderung entgegen. Des Weiteren würde die Aufstellung gegen das Verbot der Doppelbeschilderung verstoßen. Einzelne Anlagen entsprechend zu beschildern, ist ebenfalls kontraproduktiv. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.