Raserei im Europagarten-Tunnel
Stellungnahme des Magistrats
Regelungen zu Geschwindigkeitskontrollen obliegen dem jeweiligen Bundesland. In Hessen müssen Örtlichkeiten, an denen Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden, erlassrechtlichen Vorgaben des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport entsprechen, wonach primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc. Kontrollen durchzuführen sind. Stationäre Anlagen bedürfen zudem der Genehmigung durch die HöMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit). Der Anregung des OBR wird bereits entsprochen: Im Bereich des Tunnels in der Europa-Allee werden seitens der Städtischen Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen in beide Fahrtrichtungen mittels Enforcement-Trailer durchgeführt. Die Abstellorte befinden sich dabei zwar außerhalb des Tunnels, der Geschwindigkeitsmessbereich liegt jedoch auch teils innerhalb. Bei Enforcement-Trailern handelt es sich um stationäre Überwachungsanlagen, die über mehrere Tage, auch nachts und am Wochenende eingesetzt werden können, zudem aber an unterschiedlichen Standorten genutzt werden können und damit auch den Gewöhnungseffekt Ortskundiger zumindest teilweise reduzieren. Es dient zur Kenntnis, dass der vom OBR angeführte Verkehrsunfall nicht im Zusammenhang mit dem Tunnel steht. Dieser ereignete sich am 27.05.2023 im Kreuzungsbereich Europa-Allee / Ecke Pariser Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts, also vor der stadtauswärtsführenden Tunneleinfahrt. Laut Auskunft der Landespolizei befuhr der Fahrzeugführende die Europa-Allee aus Richtung Skyline-Plaza und wollte nach rechts in die Pariser Straße einbiegen. Das Fahrzeug kam aus bisher ungeklärter Ursache im Kreuzungsbereich nach links von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Poller und kam letztlich nach einem Zusammenprall mit der Lichtzeichenanlage zum Stehen.