Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST
1156
Betreff: Sechs Gaslaternen
dauerhaft ausschalten Als Trägerin der Straßenbaulast
obliegt der Stadt die Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen,
Plätzen und Wegen in Frankfurt am Main. Einen wesentlichen Beitrag zur
Verkehrssicherheit leistet die Beleuchtung dieser Flächen. Entscheidet sich der Straßenbaulastträger für die
Beleuchtung einer Straße, so muss diese Beleuchtungsanlage unabhängig von
eventuell vorhandenen Beleuchtungsanlagen Dritter betrieben werden. Die
öffentliche Straßenbeleuchtung kann also nicht unter Nutzung sonstiger
Beleuchtungsanlagen erfolgen. Die in der Anregung angesprochene Beleuchtung der
U-Bahnstation "Sandelmühle" liegt im Verantwortungsbereich der
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH. Sie ist ausschließlich
für die Beleuchtung der U-Bahn-Station und deren Bahnsteige dimensioniert und
errichtet worden. Auch wenn diese Beleuchtung das Helligkeitsniveau im Umfeld
der Bahnsteige anhebt, kann sie nicht als Straßenbeleuchtung im rechtlichen
Sinne betrachtet werden. Für die Beleuchtung der Straße "An der Sandelmühle"
muss daher auch weiterhin eine eigene Straßenbeleuchtung in der
Verantwortung und zu den Bedingungen der Stadt betrieben werden. Aus den
genannten haftungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, auf einen Teil der
in der Straße "An der Sandelmühle" vorhandenen Straßenbeleuchtung zu
verzichten und diese dauerhaft auszuschalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.03.2018, OM 2824