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Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1156 Betreff: Sechs Gaslaternen dauerhaft ausschalten Als Trägerin der Straßenbaulast obliegt der Stadt die Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen in Frankfurt am Main. Einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet die Beleuchtung dieser Flächen. Entscheidet sich der Straßenbaulastträger für die Beleuchtung einer Straße, so muss diese Beleuchtungsanlage unabhängig von eventuell vorhandenen Beleuchtungsanlagen Dritter betrieben werden. Die öffentliche Straßenbeleuchtung kann also nicht unter Nutzung sonstiger Beleuchtungsanlagen erfolgen. Die in der Anregung angesprochene Beleuchtung der U-Bahnstation "Sandelmühle" liegt im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH. Sie ist ausschließlich für die Beleuchtung der U-Bahn-Station und deren Bahnsteige dimensioniert und errichtet worden. Auch wenn diese Beleuchtung das Helligkeitsniveau im Umfeld der Bahnsteige anhebt, kann sie nicht als Straßenbeleuchtung im rechtlichen Sinne betrachtet werden. Für die Beleuchtung der Straße "An der Sandelmühle" muss daher auch weiterhin eine eigene Straßenbeleuchtung in der Verantwortung und zu den Bedingungen der Stadt betrieben werden. Aus den genannten haftungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, auf einen Teil der in der Straße "An der Sandelmühle" vorhandenen Straßenbeleuchtung zu verzichten und diese dauerhaft auszuschalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2824

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