Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156
Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Ziel jedes Umleitungskonzepts ist es, trotz einer Baustelle bzw. der dadurch erforderlichen Umleitung möglichst dicht am regulären Linienweg zu bleiben und damit die Fußwege für die Fahrgäste kurz und die Einschränkungen gering zu halten. Im Gegensatz zu Umleitungen, die beispielsweise aufgrund eines Wasserrohrbruchs erforderlich sind, können notwendige Umleitungen in Zuge von Baustellen vorab geplant und vorbereitet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören zum Beispiel die Anordnung von Halteverboten an Engstellen und/oder die Einrichtung von Einbahnstraßen. Für die anstehende Baumaßnahme in der Straße Alt Zeilsheim ist geplant, die Buslinie 53 in Fahrtrichtung Zeilsheim Bahnhof ab der Haltestelle "Hofheimer Straße" über die Straßen Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim und Kolberger Weg bis zur Haltestelle "Zeilsheim Kolonie" zu führen. Auf diesem Umleitungsweg werden in Neu-Zeilsheim und im Kolberger Weg Ersatzhaltestellen eingerichtet. In Fahrtrichtung Höchst wird die Linie 53 ab der Haltestelle "Zeilsheim Kolonie" über den Kolberger Weg über die Haltestelle "Kolberger Weg" bis zur Haltestelle "Pfaffenwiese / Kolberger Weg" geführt und befährt danach weiter den regulären Linienweg. Die Buslinie 54 wird in Fahrtrichtung Sindlingen nach der Haltestelle "Pfaffenwiese / Kolberger Weg" über Neu-Zeilsheim und den Kolberger Weg bis zur Haltestelle "Zeilsheim Kolonie" umgeleitet. In Gegenrichtung befährt die Linie 54 den gleichen Linienweg wie die Linie 53. Um einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss und Linienverkehr zu ermöglichen, wird Neu Zeilsheim zur Einbahnstraße. Halteverbote müssen partiell nur in Neu Zeilsheim und im Kolberger Weg eingerichtet werden. Damit halten sich sowohl für die Fahrgäste als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer die Beeinträchtigungen aufgrund der Baumaßnahme in Alt Zeilsheim in engeren Grenzen als bei den Vorschlägen des Ortsbeirates. Es dient zur Kenntnis, dass die vorgesehenen Linienwege keine Mehrleistungen und damit keine zusätzliche Kosten verursachen.