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Neugestaltung des Bolzplatzes im Brückenspielplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1152 Betreff: Neugestaltung des Bolzplatzes im Brückenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Dem Magistrat ist bekannt, dass der in die Jahre gekommene Spielplatz trotz der einzelnen Spielgeräteergänzungen der letzten Jahre einer grundlegenden Überholung beziehungsweise Sanierung bedarf. Für eine solche Überholung oder Sanierung der gesamten Spielplatzanlage sind gegenwärtig jedoch leider keine Mittel vorhanden. Die Tischtennisplatte auf dem Bolzplatz kann nicht entfernt werden. Sie ist in der Folge einer juristischen Auseinandersetzung mit einem Nachbarn als Ergebnis eines Vergleichs aufgebaut worden. Sinn und Zweck dieser Maßnahme war und ist es das Bolzen auf dem Platz zu verhindern. Alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie die Reinigung und auch die Grundpflege der betreffenden Flächen sind sicher gestellt. Hierzu gehören auch die regelmäßigen Spielplatzkontrollen die zum Teil sogar von externen Gutachtern durchgeführt werden. Wegen der umfangreichen Problematik kann im Moment noch keine abschließende Stellungnahme erfolgen. Ungeachtet dessen werden aber im Rahmen der personellen Möglichkeiten und wegen der besonderen Bedeutung dieses Spielplatzes für den Stadtteil Sachsenhausen, amtsinterne Überlegungen im zuständigen Grünflächenamt zu einer Verbesserung des gesamten Spielplatzes angestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 146 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 56