Neugestaltung des Bolzplatzes im Brückenspielplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1152
Betreff: Neugestaltung des
Bolzplatzes im Brückenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Dem Magistrat ist bekannt,
dass der in die Jahre gekommene Spielplatz trotz der einzelnen
Spielgeräteergänzungen der letzten Jahre einer grundlegenden Überholung
beziehungsweise Sanierung bedarf. Für eine solche Überholung oder Sanierung der
gesamten Spielplatzanlage sind gegenwärtig jedoch leider keine Mittel
vorhanden. Die Tischtennisplatte auf dem
Bolzplatz kann nicht entfernt werden. Sie ist in der Folge einer
juristischen Auseinandersetzung mit einem Nachbarn als Ergebnis eines
Vergleichs aufgebaut worden. Sinn und Zweck dieser Maßnahme war und ist es das
Bolzen auf dem Platz zu verhindern. Alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht sowie die Reinigung und auch die Grundpflege der
betreffenden Flächen sind sicher gestellt. Hierzu gehören auch die regelmäßigen
Spielplatzkontrollen die zum Teil sogar von externen Gutachtern durchgeführt
werden. Wegen der umfangreichen Problematik
kann im Moment noch keine abschließende Stellungnahme erfolgen. Ungeachtet dessen werden aber im Rahmen der
personellen Möglichkeiten und wegen der besonderen Bedeutung dieses
Spielplatzes für den Stadtteil Sachsenhausen, amtsinterne Überlegungen im
zuständigen Grünflächenamt zu einer Verbesserung des gesamten Spielplatzes
angestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 146
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 56