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Hundekotbeutelspender für Sindlingen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat stellt nach Beschwerden und Prüfung in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen Hundekottütenspender auf. Durch die getroffenen Festlegungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen jedoch nur noch in den Fällen aufstellen, wo das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anlieger:innen oder Nachbar:innen (Patenschaften) gewährleistet werden kann. Sollten die Pat:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Anregung für das Aufstellen von Hundekottütenspender kann für den angefragten Standort im Bereich des Feierabendweges entsprochen werden. Die weiter aufgeführten Standorte entsprechen nicht den Kriterien und werden nicht mit Hundekottütenspendern ausgestattet. Es ist weiterhin nicht vorgesehen, Spender flächendeckend aufzustellen. Zur Begründung: Zu den weiter benannten Standorten liegen dem Fachamt weder Beschwerden vor, noch handelt es sich um mit Hunden stark frequentierte Grün- und Parkanlagen. Bei einigen Standorten handelt es sich zudem um reine Straßenparzellen. Die Ausstattung der Spender erfolgt beim Fachamt einheitlich mit standardisierten Recyclingtüten. Eine Verwendung von Zuckerrohrtüten ist nicht vorgesehen, da die befüllten Hundekottüten (Hundekot kann krankheitserregende Keime enthalten) der Müllverbrennung über die Restmüllentsorgung zugeführt werden müssen. Die Bezeichnung Zuckerrohr suggeriert, dass die Beutel problemlos in der Landschaft verbleiben können oder kompostiert werden können. Das Aufstellen von zwei Spenderboxen (Bereich Feierabendweg) kann nach Benennung der Pat:innen sowie der Verfügbarkeit der Spender durch das Grünflächenamt erfolgen.

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