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Wann werden die Betonsperren entfernt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1150 Betreff: Wann werden die Betonsperren entfernt? Aufgrund einer Gefährdungsanalyse der Landespolizei wurden Anfang 2018 an einzelnen relevanten Örtlichkeiten im Innenstadtbereich temporäre Zufahrtssperren in Gestalt von Betonsteinen aufgestellt. Diese sind durch Warnbaken gekennzeichnet und werden fortlaufend in einem optisch ordentlichen Zustand gehalten, um das Stadtbild nicht über Gebühr zu belasten. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Marktanalyse zu städtebaulich verträglichen und optisch ansprechenden Zufahrtssperrsystemen hat eine Vielzahl von Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Stadtmöblierungen der verschiedensten Art, besonderen baulichen Installationen oder Sicherheitspoller-Systemen nicht nur besonderen Schutzanforderungen und funktionalen Randbedingungen, sondern auch stadtplanerischen Aspekten genüge getan werden kann. Im Weiteren wird hierzu auf den Bericht B 98 an die Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2019 verwiesen. Der dezernatsübergreifende Abstimmungsprozess mit dem Planungs- und dem Verkehrsdezernat zur Installation permanenter Zufahrtssperrsysteme dauert noch an, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage getroffen werden kann, wie lange der Interimszustand zur Gewährleistung der Sicherheit für die Frankfurterinnen und Frankfurter und ihre zahlreichen Gäste an den drei genannten Orten im Innenstadtbereich anhalten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1203 Antrag vom 23.01.2022, OF 313/1 Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 318