Wann werden die Betonsperren entfernt?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2019, ST 1150 Betreff: Wann werden die Betonsperren
entfernt? Aufgrund einer Gefährdungsanalyse
der Landespolizei wurden Anfang 2018 an einzelnen relevanten Örtlichkeiten im
Innenstadtbereich temporäre Zufahrtssperren in Gestalt von Betonsteinen
aufgestellt. Diese sind durch Warnbaken gekennzeichnet und werden fortlaufend
in einem optisch ordentlichen Zustand gehalten, um das Stadtbild nicht über
Gebühr zu belasten. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Marktanalyse zu
städtebaulich verträglichen und optisch ansprechenden Zufahrtssperrsystemen hat
eine Vielzahl von Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Stadtmöblierungen der
verschiedensten Art, besonderen baulichen Installationen oder
Sicherheitspoller-Systemen nicht nur besonderen Schutzanforderungen und
funktionalen Randbedingungen, sondern auch stadtplanerischen Aspekten genüge
getan werden kann. Im Weiteren wird hierzu auf den Bericht B 98 an die
Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2019 verwiesen. Der dezernatsübergreifende Abstimmungsprozess mit dem
Planungs- und dem Verkehrsdezernat zur Installation permanenter
Zufahrtssperrsysteme dauert noch an, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
verlässliche Aussage getroffen werden kann, wie lange der Interimszustand zur
Gewährleistung der Sicherheit für die Frankfurterinnen und Frankfurter und ihre
zahlreichen Gäste an den drei genannten Orten im Innenstadtbereich anhalten
wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.03.2019, V
1203
Antrag vom 23.01.2022, OF 313/1
Auskunftsersuchen
vom 08.02.2022, V 318