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Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Beordnung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Rollstuhlfahrenden sowie zu Fuß Gehenden mit Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m i.l. Breite zu gewährleisten. Dies ist an der betroffenen Örtlichkeit nicht der Fall. Örtlichkeiten, an denen das Gehwegparken angeordnet ist, die Restgehwegbreite allerdings nicht 2,20 Meter beträgt, zählen zum Altbestand. Sollten hier Änderungen gefordert werden, muss nach den neuen Richtlinien geprüft werden. Die Dahlmannstraße ist im genannten Abschnitt für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Hier biegt der Fahrverkehr von der Rhönstraße in die Dahlmannstraße ab. Um eine ausreichende Restfahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr zu gewährleisten, wurde das Gehwegparken erst in Höhe der Hausnummer 38 angeordnet. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.