Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Beleuchtung
Durchgang Gutleutkaserne Die Grundstücksflächen der
Gutleutkaserne befinden sich in privatem Eigentum. Das gilt auch für den in der
Anregung des Ortsbeirates angesprochenen Durchgang. Entsprechend liegt es in
der Verantwortung des Grundstückseigentümers, ob und in welcher Form die auf
dem Gelände vorhandenen Durchgänge und Wege beleuchtet werden. Eine öffentliche
Wegebeleuchtung ist an dieser Stelle folglich nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3706