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Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 114 Betreff: Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne Die Grundstücksflächen der Gutleutkaserne befinden sich in privatem Eigentum. Das gilt auch für den in der Anregung des Ortsbeirates angesprochenen Durchgang. Entsprechend liegt es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, ob und in welcher Form die auf dem Gelände vorhandenen Durchgänge und Wege beleuchtet werden. Eine öffentliche Wegebeleuchtung ist an dieser Stelle folglich nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3706

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