Parkraum in der Straße Im Mellsig
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass einige Gitterteile entfernt werden, so dass voraussichtlich drei Parkplätze (halbseitiges Gehwegparken) ermöglicht werden. Der Anregung wird nicht vollständig entsprochen, da der Gehweg auf der südlichen Seite des Kreisels in der Straße Im Mellsig an der engsten Stelle eine Breite von rund fünf Metern aufweist. Parkplätze werden nach den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05 Punkt 4.2.2.2) in der Länge mit mindestens 5,20 Meter (ohne Markierungen) beziehungsweise 5,70 Meter (mit Markierung) berechnet. Ein Querparken ist an dieser Stelle daher nicht möglich. An den breiteren Stellen des Gehweges befinden sich Schachtdeckel. Dort ist das Parken nach § 12 Absatz 3 Nummer 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ebenfalls nicht erlaubt. Das Querparken ist demnach auf der gesamten Länge nicht möglich. Nach EAR 05 (Punkt 4.2.2.1) wird das Längsparken neben Brüstungen (Drängelgitter) mit einer Regelbreite von 2,30 Meter oder mehr beschrieben. Dadurch kann an der engsten Stelle eine Gehwegrestbreite von 2,70 Meter aufrechterhalten werden. Von dieser Restgehwegbreite muss noch die Aufstellbreite der Drängelgitter abgezogen werden. An den Stellen, an denen eine einheitliche Restgehwegbreite von 2,20 Meter freibleibt und kein Schachtdeckel vorhanden ist, wird ein Längsparken ermöglicht. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass der Gehwegbereich auf Wunsch des Ortsbeirats mit Drängelgittern abgesichert wurde. Neben den allgemeinen Behinderungen bei der Nutzung des Gehweges wurde seinerzeit auch die Sicherheit von kleinen Kindern angesprochen, die in der Kita in Hausnummer 28 betreut werden. Durch die Installation der Drängelgitter ist kein Parkraum weggefallen, da das Parken hier nicht erlaubt war. Viel mehr parkten hier Fahrzeuge widerrechtlich quer zur Fahrtrichtung auf dem Gehweg.