Unterstützung der FES hier: bessere Voraussetzungen zum Abholen des Mülls schaffen
Stellungnahme des Magistrats
Zugeparkte Kreuzungs- und Einmündungsbereiche erschweren nicht nur die Arbeit von Einsatzwagen wie der FES, sie haben nachgewiesenermaßen ein hohes Gefährdungspotential, weshalb sie im gesamten Stadtgebiet im besonderen Fokus der Städtischen Verkehrspolizei stehen. Der Gesetzgeber suggeriert mit der geringen Ahndungshöhe von 10 € ein bedeutungsloses Bagatelldelikt und motiviert daher nur wenige Verkehrsteilnehmende zu normgerechter Verhaltensweise. Oft wird die Verwarnung aufgrund des hohen Parkdrucks billigend in Kauf genommen, so dass mit repressiven Mitteln keine strukturellen Verbesserungen herbeigeführt werden können. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg. Wegen der begrenzten personellen Ressourcen orientiert sich die Intensität der Verkehrsüberwachung an den verkehrlichen Erfordernissen. Daher kann oft nur bedarfsorientiert auf konkrete Beschwerden reagiert werden, auch wenn in den meisten Frankfurter Stadtteilen ein hoher Parkdruck mit seinen Nebenfolgen besteht. Speziell im Einmündungsbereich Kreuzstraße/Braumannstraße wurden nach einer zurückliegenden Beschwerde zusätzliche Sonderkontrollen vorgenommen. Diese zeigten aufgrund der aufgezeigten Problematik leider keine nachhaltige Wirkung. Der Magistrat hat daher veranlasst, dass an der Örtlichkeit Sperrflächenmarkierungen (Verkehrszeichen (VZ) 298 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) sowie Fahrradbügel angebracht werden. Mit Abschluss der Umgestaltungsarbeiten sollte hier eine nachhaltige Lösung gefunden worden sein. Es kann nicht pauschal für jeden angesprochenen Bereich eine Aussage getroffen werden. Die jeweilige Situation muss für jede Örtlichkeit separat geprüft und bewertet werden, inwiefern Maßnahmen getroffen werden können. Um pragmatische Lösungen zu entwickeln, haben sich hierfür in der Vergangenheit Ortstermine mit allen Beteiligten bewährt.