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Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 535 vom 5. März 2018, die erläutert, dass nach einem Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums die Installation sogenannter Pförtnerampeln zum Zwecke der Verkehrslenkung unzulässig ist. Der Erlass hat weiterhin Gültigkeit. Daher werden Pförtnerampeln auch nicht im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße als Maßnahme in Betracht gezogen. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt am Main wurden zuletzt im Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt am Main beschrieben. Der Luftreinhalteplan ist am 28 Dezember 2020 in Kraft getreten. Weitere Maßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich.