Verkehrsberuhigte Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST
1140
Betreff: Verkehrsberuhigte
Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße Die Deuil-La-Barre-Straße ist Teil einer
Tempo 30-Zone und wird von zwei Buslinien befahren. Sie ist deshalb mit einer
Vorfahrtsregelung gegenüber den einmündenden Straßen versehen. Wegen des
Busverkehrs müssen bei der Bemessung des Querschnitts und der Einbauten
(Querungshilfen etc.) größere Breiten und Versatzlängen als bei Straßen ohne
ÖPNV vorgesehen werden. Im gesamten Streckenverlauf zwischen "An der Bornhohl"
und dem Ortseingang im Nordosten gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Da kaum Handlungsspielräume
bestehen, ist eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße derzeit nicht vorgesehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.08.2011, OM 240