Verkehrsberuhigte Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1140
Betreff: Verkehrsberuhigte Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße Die Deuil-La-Barre-Straße ist Teil einer Tempo 30-Zone und wird von zwei Buslinien befahren. Sie ist deshalb mit einer Vorfahrtsregelung gegenüber den einmündenden Straßen versehen. Wegen des Busverkehrs müssen bei der Bemessung des Querschnitts und der Einbauten (Querungshilfen etc.) größere Breiten und Versatzlängen als bei Straßen ohne ÖPNV vorgesehen werden. Im gesamten Streckenverlauf zwischen "An der Bornhohl" und dem Ortseingang im Nordosten gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Da kaum Handlungsspielräume bestehen, ist eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße derzeit nicht vorgesehen.