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Parkverbot in der Kleinen Spillingsgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 113 Betreff: Parkverbot in der Kleinen Spillingsgasse Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig. Die Fahrbahn in der Kleinen Spillingsgasse misst nach dem Umbau circa 4 m und ist somit als enge Straßenstelle anzusehen. Das Halten ist demnach bereits gesetzlich nicht erlaubt. Beidseitig aufgestellte Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) weisen Fahrzeugführende darauf hin, dass der betroffene Bereich zu Fuß Gehenden vorbehalten ist. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung (hier: Haltverbot) wiedergeben, dürfen nicht aufgestellt werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2244

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