Parkverbot in der Kleinen Spillingsgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
113
Betreff: Parkverbot in der
Kleinen Spillingsgasse Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen
unzulässig. Die Fahrbahn in der Kleinen Spillingsgasse misst nach dem
Umbau circa 4 m und ist somit als enge Straßenstelle anzusehen. Das Halten ist
demnach bereits gesetzlich nicht erlaubt. Beidseitig aufgestellte
Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) weisen Fahrzeugführende darauf hin, dass der
betroffene Bereich zu Fuß Gehenden vorbehalten ist. Verkehrszeichen, die
lediglich die gesetzliche Regelung (hier: Haltverbot) wiedergeben, dürfen nicht
aufgestellt werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2244