Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST
1138
Betreff: Errichtung eines
Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg Nach Überprüfung der dortigen
Sichtbedingungen ist festzustellen, dass sich die gegebenen Sichtbehinderungen
nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet
unterscheiden. Die Straßen "Hohe Brück" und "Erlenbacher Stadtweg"
liegen im genannten Kreuzungsbereich innerhalb einer "Tempo-30-Zone". Dem
Verkehrsteilnehmer, der aus der Straße "Hohe Brück" in den "Erlenbacher
Stadtweg" einbiegen möchte ist es durchaus zumutbar, sich unter Beachtung der
Vorfahrt gemäß § 8 (2) StVO in den Querverkehr einzureihen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.08.2011, OM 233