Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1138
Betreff: Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg Nach Überprüfung der dortigen Sichtbedingungen ist festzustellen, dass sich die gegebenen Sichtbehinderungen nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Straßen "Hohe Brück" und "Erlenbacher Stadtweg" liegen im genannten Kreuzungsbereich innerhalb einer "Tempo-30-Zone". Dem Verkehrsteilnehmer, der aus der Straße "Hohe Brück" in den "Erlenbacher Stadtweg" einbiegen möchte ist es durchaus zumutbar, sich unter Beachtung der Vorfahrt gemäß § 8 (2) StVO in den Querverkehr einzureihen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.