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Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Bei der beschriebenen Gehwegverengung an der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 handelt es sich um eine ehemalige Baumscheibe mit hohen Betonpalisaden, die zur Grünfläche gehören. Die Baumscheibe und der angrenzende Bereich liegen auf einem privaten Grundstück. Aus diesem Grund kann ein Rückbau nicht vorgenommen und der Anregung nicht entsprochen werden. Trotz dieser Verengung verbleibt jedoch eine Restgehwegbreite von etwa zwei Metern. Somit können auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen diesen Bereich ungehindert passieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207