Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1137
Betreff: Gehwegverengung
vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180
beseitigen Bei der beschriebenen
Gehwegverengung an der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 handelt es sich um
eine ehemalige Baumscheibe mit hohen Betonpalisaden, die zur Grünfläche
gehören. Die Baumscheibe und der angrenzende Bereich liegen auf einem privaten
Grundstück. Aus diesem Grund kann ein Rückbau nicht vorgenommen und der
Anregung nicht entsprochen werden. Trotz dieser Verengung verbleibt jedoch eine
Restgehwegbreite von etwa zwei Metern. Somit können auch Personen mit
Kinderwagen oder Rollstühlen diesen Bereich ungehindert passieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207