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Gehwegbeleuchtung durch LED-Solarleuchten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1135 Betreff: Gehwegbeleuchtung durch LED-Solarleuchten? Die Einsatzfähigkeit der LED-Technik für die Straßenbeleuchtung wird von Seiten der Stadt Frankfurt ständig unter wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Gesichtspunkten beobachtet. Zum effizienten Betrieb einer Straßenbeleuchtungsanlage gehört nicht nur die Berücksichtigung des Energieeinsparpotentials, sondern es muss immer der gesamte Betrieb mit dem hierfür erforderlichen Aufwand berücksichtigt und bewertet werden. In verschiedenen Tests und Forschungsprojekten hat sich herausgestellt, dass die allgemein von den Herstellern propagierten Lebensdauern mit den erforderlichen Beleuchtungsergebnissen nicht immer eingehalten werden können. Die erforderlichen, früheren Austauschtermine der Leuchten, bei gleichzeitig höheren Beschaffungskostenkosten, können dann meist nicht durch die eingesparten Energiekosten ausgeglichen werden. Im Zuge des, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rückbaus der Gasbeleuchtung, ist bereits geplant, im Ortsbezirk 9 auf stromsparende LED-Leuchten umzurüsten, welche den oben genannten Voraussetzungen entsprechen. Bei fortschreitender Weiterentwicklung der LED-Technik, kann nach und nach durch Ersatzbaumaßnahmen, die vorhandene Technik gegen LED-Technik getauscht werden. Der Einsatz von Photovoltaik zur netzunabhängigen Energieversorgung von Straßenbeleuchtungsanlagen wird von der Stadt Frankfurt verfolgt. Hierbei wird auch der gestalterische Aspekt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt betrachtet. Unter Berücksichtigung der meist ebenfalls im Bereich der Gehwege stehenden Häuser, sowie Bäume und der damit verbundenen Verschattungsgefahr ist ein weitgehender, zuverlässiger und somit verkehrssicherer Betrieb der Straßenbeleuchtung mit Hilfe von Solar-Leuchten derzeit noch nicht sinnvoll möglich. Der Magistrat beobachtet auch hier die Entwicklung der Solar-Technik und wird, sobald deren Einsatz wirtschaftlich, technisch und ökologisch geeignet ist, diese in den entsprechenden Bereichen einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1501

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