Gehwegbeleuchtung durch LED-Solarleuchten?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1135
Betreff: Gehwegbeleuchtung
durch LED-Solarleuchten? Die Einsatzfähigkeit der
LED-Technik für die Straßenbeleuchtung wird von Seiten der Stadt Frankfurt
ständig unter wirtschaftlichen, ökologischen und technischen
Gesichtspunkten beobachtet. Zum effizienten Betrieb einer
Straßenbeleuchtungsanlage gehört nicht nur die Berücksichtigung des
Energieeinsparpotentials, sondern es muss immer der gesamte Betrieb mit dem
hierfür erforderlichen Aufwand berücksichtigt und bewertet werden. In verschiedenen Tests und
Forschungsprojekten hat sich herausgestellt, dass die allgemein von den
Herstellern propagierten Lebensdauern mit den erforderlichen
Beleuchtungsergebnissen nicht immer eingehalten werden können. Die
erforderlichen, früheren Austauschtermine der Leuchten, bei gleichzeitig
höheren Beschaffungskostenkosten, können dann meist nicht durch die
eingesparten Energiekosten ausgeglichen werden. Im Zuge des, durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Rückbaus der Gasbeleuchtung, ist bereits geplant, im Ortsbezirk 9
auf stromsparende LED-Leuchten umzurüsten, welche den oben genannten
Voraussetzungen entsprechen. Bei fortschreitender Weiterentwicklung der
LED-Technik, kann nach und nach durch Ersatzbaumaßnahmen, die vorhandene
Technik gegen LED-Technik getauscht werden. Der Einsatz von Photovoltaik zur
netzunabhängigen Energieversorgung von Straßenbeleuchtungsanlagen wird von der
Stadt Frankfurt verfolgt. Hierbei wird auch der gestalterische Aspekt in
Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt betrachtet. Unter Berücksichtigung der meist ebenfalls im
Bereich der Gehwege stehenden Häuser, sowie Bäume und der damit verbundenen
Verschattungsgefahr ist ein weitgehender, zuverlässiger und somit
verkehrssicherer Betrieb der Straßenbeleuchtung mit Hilfe von Solar-Leuchten
derzeit noch nicht sinnvoll möglich. Der Magistrat beobachtet auch hier die Entwicklung
der Solar-Technik und wird, sobald deren Einsatz wirtschaftlich,
technisch und ökologisch geeignet ist, diese in den entsprechenden Bereichen
einsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.11.2015, V
1501