Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1131
Betreff: Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark Das Baugebiet wird über eine private Straße an die Gutleutstraße angeschlossen. Auf Grund der Lage am Rand der Kreuzung Gutleutstraße / Camberger Brücke sind auch bei einer Umgestaltung der Kreuzung Zu- und Ausfahrt für den Kfz-Verkehr des Baugebietes nur "rechts-rein / rechts-raus" möglich. Im Rahmen einer verkehrlichen Vorplanung ist es aber gelungen, ein Konzept für deutliche Verbesserungen der Kreuzung zu erarbeiten, dessen bauliche Umsetzung durch und auf Kosten des Investors erfolgen soll. Wesentliches Element ist die Einrichtung der "fehlenden" Furt zur Querung der östlichen Gutleutstraße für den Fuß- und Radverkehr, um die Nahmobilität zu stärken. Eine Ausfahrt von der Grundstückszufahrt in Richtung Westen / Camberger Brücke kann allerdings nicht eingerichtet werden und soll zur Vermeidung sicherheitsrelevanter Falschfahrten auch baulich unterbunden werden. Das Konzept wird gerade mit den Fachämtern abgestimmt und kann dem Ortsbeirat nach Abschluss der Abstimmung gern zur Kenntnis gegeben werden.