Verkehrssituation an der Praunheimer Brücke für alle Beteiligten verbessern
Stellungnahme des Magistrats
Eine Verlegung des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) ist aus Gründen der Verkehrssicherheit (Sichtachsen) nicht möglich. Eine Änderung der Vorfahrtsregel muss wegen der aktuellen Regelwerke für die Nahmobilität des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Verkehr abgelehnt werden. Die grundsätzliche Zielstellung der Ortsbeiratsanregung bedarf weiterer Untersuchungen. Fragestellungen zur Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs, zur Barrierefreiheit, sowie zu den Zielen der Stadt Frankfurt zur Erhöhung der Liniengeschwindigkeit nach lokalem Nahverkehrsplans (NVP) sind in eine Lösungsfindung einzubeziehen. Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln alleine ist keine Verbesserung der Situation zu erreichen. Es dient zur Kenntnis, dass eine signalgeregelte Lösung mit einer durchgängigen Radverkehrsführung die Einbeziehung des Fußverkehrs entlang der Straße Alt-Praunheim in die Signalisierung bedingt. An der betroffenen Örtlichkeit befindet sich die Bushaltestelle "Praunheimer Brücke" (beide Richtungen), die von den Metrobuslinien M72 und M73 bedient wird. Die Haltestellenposition in Fahrtrichtung Nordwestzentrum wurde 2014/2015 mit Fördermitteln barrierefrei ausgebaut. Die Zweckbindungsfrist beträgt 15 Jahre. Der Ausbau erfolgte für einen Standardlinienbus auf einer Länge von 12 m. Mittlerweile verkehren auf den Buslinien M72 und M73 überwiegend Gelenkbusse (Länge 18 m). Im Falle einer Verlegung des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in die Achse des westlichen Uferweges würden die Gelenkbusse mit ihrem Heck auf dem Fußgängerüberweg zum Halten kommen und diese für die Zeit des Fahrgastwechsels blockieren. Mit der Verlegung des Fußgängerüberweges müsste die barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle ebenfalls versetzt werden. Dies würde die Rückzahlung von Fördergeldern zur Folge haben. Ebenfalls müsste zuvor ein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden. Die Haltestellenposition in Fahrtrichtung Industriehof war für den barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programms "E3-2018" vorgesehen. Die Planungen mussten zurückgestellt werden, weil der bisherige Standort für eine barrierefreie Bushaltestelle ungeeignet ist, da dafür mehr Platz vor und hinter der eigentlichen Haltestelle benötigt wird (Entwicklungslänge). Ein neuer Standort befindet sich noch in der Prüfung. Die Straße "Alt-Praunheim" ist auf Höhe des Uferweges circa 7 m breit und somit 2 m schmaler als an der heutigen Lage des Fußgängerüberweges mit circa 9 m. An dieser Stelle könnte daher keine Mittelinsel zum sicheren Queren angelegt werden. Eine Verlegung des Fußgängerüberweges wird auch vor dem Hintergrund der unzureichenden Einsehbarkeit des Uferweges, beziehungsweise der Straße kritisch gesehen. Alle Kfz-Fahrende, darunter auch das Busfahrpersonal, können herannahende Radfahrende auf dem Uferweg nicht rechtzeitig erkennen, bis diese am Fahrbahnrand erscheinen. Ein direkt an den Uferweg anschließender Überweg impliziert eine Bevorrechtigung der zu Fuß Gehenden, die auch Radfahrende - wenn auch nicht vorgesehen - einfordern werden. Das in der Anregung erwähnte Modell Niederlande könnte sogar noch weitergehen und den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden eine Vorfahrt zugestehen (z. B. über eine angehobene, beziehungsweise aufgepflasterte Querung). Damit wäre der gesamte Kfz-Verkehr gezwungen, darunter auch die Linienbusse, wegen der schlechten Einsehbarkeit des Uferweges anzuhalten, um niemanden zu übersehen und zu gefährden. Beides würde bei jeder Fahrt zu einem Ausbremsen der Busse führen. Bei hohem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, bis die Busse die Stelle passieren können. Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren erhebliche Bundesfördermittel und städtische Eigenmittel eingesetzt, um die Busse der Linien M72 und M73 durch Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen zu beschleunigen. Das Ziel ist nicht nur eine Steigerung der Pünktlichkeit, sondern auch eine Fahrzeitreduzierung im Fahrplan, um den Busverkehr durch konkurrenzfähige Reisezeiten attraktiv zu halten. Die Einhaltung dieses Ziels und die Erreichung der Vorgabe zur Steigerung der Liniengeschwindigkeit gemäß dem lokalen Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Frankfurt am Main 2025+ werden jedoch gefährdet, falls die Busse durch gegenläufige Maßnahmen an anderen Stellen wieder ausgebremst würden. Gerne nimmt der Magistrat an einem Ortstermin zur Erörterung der Situation teil, der als Grundlage zur Formulierung einer Planungsaufgabe dienen kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.