Nahversorgungssituation Eschersheim - Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1129
Betreff: Nahversorgungssituation Eschersheim -
Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt Gemäß § 39 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen die vom Regierungspräsidium
genehmigten Beförderungsentgelte nicht über- oder unterschritten werden. Sie
sind gleichmäßig anzuwenden und Ermäßigungen, die nicht unter gleichen
Bedingungen jedermann zugutekommen, sind nicht zulässig. Das Regierungspräsidium hat für das
Stadtgebiet Frankfurt am Main bei der sogenannten Kurzstrecke eine Entfernung,
d.h. einen Fahrweg von 2.000 Meter genehmigt. Die Entfernung von "Heddernheim
Kirche" bis "Im Uhrig" beträgt 2.021 Meter. Diese sehr geringfügige
Überschreitung wird von der Genehmigungsbehörde noch toleriert. Die Entfernung
von "Im Uhrig" zur "Cohausenstraße" beträgt jedoch 2.165 Meter. Diese
Überschreitung liegt nicht mehr innerhalb der Kulanz und deshalb ist die
Anwendung des Kurzstreckentarifs hier nicht gestattet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2016, OM 202