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Nahversorgungssituation Eschersheim - Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1129 Betreff: Nahversorgungssituation Eschersheim - Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt Gemäß § 39 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen die vom Regierungspräsidium genehmigten Beförderungsentgelte nicht über- oder unterschritten werden. Sie sind gleichmäßig anzuwenden und Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, sind nicht zulässig. Das Regierungspräsidium hat für das Stadtgebiet Frankfurt am Main bei der sogenannten Kurzstrecke eine Entfernung, d.h. einen Fahrweg von 2.000 Meter genehmigt. Die Entfernung von "Heddernheim Kirche" bis "Im Uhrig" beträgt 2.021 Meter. Diese sehr geringfügige Überschreitung wird von der Genehmigungsbehörde noch toleriert. Die Entfernung von "Im Uhrig" zur "Cohausenstraße" beträgt jedoch 2.165 Meter. Diese Überschreitung liegt nicht mehr innerhalb der Kulanz und deshalb ist die Anwendung des Kurzstreckentarifs hier nicht gestattet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 202

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