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Piktogramm - verkehrsberuhigter Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der verkehrsberuhigte Bereich An der Alten Gießerei ist anforderungsgerecht ausgebaut und weist eine Fahrbahnbreite von rund 4,30 m auf. Der gerade Streckenabschnitt hat eine Länge von rund 155 m. Am Eingang der Straße sind die Verkehrszeichen 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verkehrsberuhigter Bereich" beidseits gut sichtbar angebracht. Außer Ziel- und Quellverkehr der Bewohner:innen ist kein relevantes Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen anzunehmen. Auch ist der gesamte Verlauf der Straße von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Daten aus Geschwindigkeitskontrollen seitens der Städtischen Verkehrspolizei lagen bisher keine vor. Deshalb führte diese anlässlich der Anregung eine Geschwindigkeitskontrolle durch. In einem Zeitraum von über 1,5 Stunden passierten lediglich sieben Fahrzeuge die Messstelle. Keines überschritt die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Weitere Kontrollen sind daher nicht vorgesehen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würden. Ein zwingendes Erfordernis für eine Wiederholung mittels Piktogramme kann daher ebenfalls nicht erkannt werden. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit nicht legaldefiniert ist, sondern die vorherrschende Rechtsprechung von weniger als 20 km/h ausgeht. Sofern einzelne Kraftfahrzeugführer:innen diese Geschwindigkeit angesichts der klaren Beschilderung und des baulichen Charakters überschreiten sollten, ist klar von vorsätzlichem Fehlverhalten auszugehen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Anregung wird nicht entsprochen.

Verknüpfte Vorlagen