Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bleibt bei seiner Auffassung und kann dieser Anregung nicht entsprechen: Der angesprochene Bereich zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße befindet sich, wie schon erläutert, in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Eine Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Das Sportgelände ist auf dem Harheimer Stadtweg über eine beleuchtete Verbindung erreichbar. Im Hinblick auf die bereits erwähnte Rücksichtnahme auf die Flora und Fauna hält der Magistrat diese Verbindung für zumutbar. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat überdies darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beeinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Beim Radschnellweg handelt es sich um eine besondere Wegeart. Der Radschnellweg Frankfurt - Darmstadt soll aus dem Bannwald herausgelöst werden. Dies war eine Bedingung dafür, dass der Beleuchtungsanlage zugestimmt wurde. Aktuell handelt es sich noch um dem Forst zugeordnete Waldwege. Wenn die Strecke dann als Wegeverbindung gewidmet ist, wird die Verkehrssicherungspflicht beim Amt für Straßenbau und Erschließung liegen.