Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L 1) der A 661 bei Seckbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1125
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L 1) der A 661 bei Seckbach Der Etat-Anregung des Ortsbeirates EA 272 kann aus formalen Gründen nicht gefolgt werden. Mit Beschluss § 3864 vom 04.04.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Einhausung der A 661 in der Länge der Variante L 2 zu realisieren ist. Eine spätere Ergänzung der Einhausungsvariante L 2 hin zu der Einhausungsvariante L 1, nämlich durch die Schließung des südlichen Teils des Galeriebauwerkes, kann nur als langfristige Option gesehen werden. Hierüber müssten die Gremien der Stadt zum gegebenen Zeitpunkt erneut beschließen.