Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L 1) der A 661 bei Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST
1125 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung
inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L 1) der A
661 bei Seckbach Der Etat-Anregung des Ortsbeirates
EA 272 kann aus formalen Gründen nicht gefolgt werden. Mit Beschluss § 3864 vom
04.04.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Einhausung
der A 661 in der Länge der Variante L 2 zu realisieren ist. Eine spätere Ergänzung der
Einhausungsvariante L 2 hin zu der Einhausungsvariante L 1, nämlich durch die
Schließung des südlichen Teils des Galeriebauwerkes, kann nur als langfristige
Option gesehen werden. Hierüber müssten die Gremien der Stadt zum gegebenen
Zeitpunkt erneut beschließen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 272