Reine Autoparkplätze ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1125
Betreff: Reine
Autoparkplätze ausweisen Zu 1. und 2.: Die Ausweisung von reinen
Stellplätzen für Personenkraftwagen ist nur durch Beschilderung des
Verkehrszeichen (VZ) 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz" in
Verbindung mit VZ 1048-10 StVO "nur Personenkraftwagen" möglich. Kleinlaster
und Transporter sind jedoch laut StVO der Gruppe der Personenkraftwagen
zuzuordnen und dürften auch mittels vorgenannter Beschilderung dort parken. Die
bisher für die Anwohnerschaft reservierten Parkplätze würden entfallen und in
allgemeine Parkplätze umgewandelt. Von der Umwandlung der Parkplätze wird
deshalb abgesehen. Zu 3.: Die derzeit eingerichteten Sonder-Parkplätze vor dem
Franziskushaus sind so angelegt, dass sie den kürzesten Transportweg für die
Patienten zwischen der Einrichtung und den Fahrzeugen darstellt. Die seit
Jahren eingerichteten Parkplätze haben sich bewährt. Der Verlegung der
Parkplätze wird daher nicht zugestimmt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2018, OM 2910