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Reine Autoparkplätze ausweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1125 Betreff: Reine Autoparkplätze ausweisen Zu 1. und 2.: Die Ausweisung von reinen Stellplätzen für Personenkraftwagen ist nur durch Beschilderung des Verkehrszeichen (VZ) 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz" in Verbindung mit VZ 1048-10 StVO "nur Personenkraftwagen" möglich. Kleinlaster und Transporter sind jedoch laut StVO der Gruppe der Personenkraftwagen zuzuordnen und dürften auch mittels vorgenannter Beschilderung dort parken. Die bisher für die Anwohnerschaft reservierten Parkplätze würden entfallen und in allgemeine Parkplätze umgewandelt. Von der Umwandlung der Parkplätze wird deshalb abgesehen. Zu 3.: Die derzeit eingerichteten Sonder-Parkplätze vor dem Franziskushaus sind so angelegt, dass sie den kürzesten Transportweg für die Patienten zwischen der Einrichtung und den Fahrzeugen darstellt. Die seit Jahren eingerichteten Parkplätze haben sich bewährt. Der Verlegung der Parkplätze wird daher nicht zugestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2910

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