Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1123
Betreff: Abbiegespur nach
links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße
Die vom Ortsbeirat gewünschte
Möglichkeit für Radfahrende, von der Günthersburgallee nach links in die
Hartmann-Ibach-Straße einzubiegen, besteht bereits. Die vorhandene Fahrradspur in der Günthersburgallee
führt rechts an der provisorischen Dreiecksinsel vorbei. An der Einmündung in
die Hartman-Ibach-Straße besteht für die Radfahrenden kein Fahrtrichtungsgebot,
sie können also sowohl nach rechts als auch nach links in die
Hartmann-Ibach-Straße einbiegen. Der vom Ortsbeirat geschilderte Konflikt
zwischen rechts einbiegenden Kraftfahrzeugen und ausfahrenden Radfahrenden
besteht also nur, wenn Radfahrende ordnungswidrig links an der Dreiecksinsel
vorbeifahren.
Durch die vorgelagerte Haltelinie
der Lichtsignalanlage für Kraftfahrzeuge, die aus Richtung Gabelsbergerstraße
kommen, besteht für Radfahrende die Möglichkeit, vereinfacht aus der
Günthersburgallee auszufahren. Radfahrende können in Höhe der LSA unter
Berücksichtigung des Vorrangs der übrigen Verkehrsteilnehmenden die Straße
queren. Eine separate Signalisierung der Radfahrenden wäre nur mit einem
erheblichen finanziellen Aufwand möglich und wäre aufgrund der angespannten
Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2018, OM 2907