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Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1123 Betreff: Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße Die vom Ortsbeirat gewünschte Möglichkeit für Radfahrende, von der Günthersburgallee nach links in die Hartmann-Ibach-Straße einzubiegen, besteht bereits. Die vorhandene Fahrradspur in der Günthersburgallee führt rechts an der provisorischen Dreiecksinsel vorbei. An der Einmündung in die Hartman-Ibach-Straße besteht für die Radfahrenden kein Fahrtrichtungsgebot, sie können also sowohl nach rechts als auch nach links in die Hartmann-Ibach-Straße einbiegen. Der vom Ortsbeirat geschilderte Konflikt zwischen rechts einbiegenden Kraftfahrzeugen und ausfahrenden Radfahrenden besteht also nur, wenn Radfahrende ordnungswidrig links an der Dreiecksinsel vorbeifahren. Durch die vorgelagerte Haltelinie der Lichtsignalanlage für Kraftfahrzeuge, die aus Richtung Gabelsbergerstraße kommen, besteht für Radfahrende die Möglichkeit, vereinfacht aus der Günthersburgallee auszufahren. Radfahrende können in Höhe der LSA unter Berücksichtigung des Vorrangs der übrigen Verkehrsteilnehmenden die Straße queren. Eine separate Signalisierung der Radfahrenden wäre nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich und wäre aufgrund der angespannten Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2907

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