Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST
1121
Betreff: Andienungskonzept
Bockenheimer Landstraße Auf der Bockenheimer Landstraße im
Abschnitt zwischen Oberlindau und Bockenheimer Anlage / Taunusanlage steht dem
Verkehr in östlicher Richtung ein Fahrstreifen, der mit einem Haltverbot
beschildert ist (VZ 283 Straßenverkehrs-Ordnung), zur Verfügung. Die Firmenandienung ist durch
Zufahrten auf die jeweiligen Grundstücke gesichert. Im Einmündungsbereich des
Kettenhofweges ist bereits eine Ladezone (werktags 7-17h) vorhanden. Die
Einrichtung einer Ladezone im signalisierten Kreuzungsbereich zur Taunusanlage
ist nicht möglich. In
westlicher Fahrtrichtung sind auf der Bockenheimer Landstraße gegenüber der
Hausnummer 15 zwei Fahrstreifen vorhanden. Auch hier ist die Andienung auf den
eigenen Grundstücken möglich. Unabhängig hiervon wird die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in dem
angesprochenen Bereich durchführen. Eine gezielte Überwachung zu bestimmten
Uhrzeiten kann jedoch aufgrund der Aufgabenvielfalt des
Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165