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Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1121 Betreff: Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße Auf der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Oberlindau und Bockenheimer Anlage / Taunusanlage steht dem Verkehr in östlicher Richtung ein Fahrstreifen, der mit einem Haltverbot beschildert ist (VZ 283 Straßenverkehrs-Ordnung), zur Verfügung. Die Firmenandienung ist durch Zufahrten auf die jeweiligen Grundstücke gesichert. Im Einmündungsbereich des Kettenhofweges ist bereits eine Ladezone (werktags 7-17h) vorhanden. Die Einrichtung einer Ladezone im signalisierten Kreuzungsbereich zur Taunusanlage ist nicht möglich. In westlicher Fahrtrichtung sind auf der Bockenheimer Landstraße gegenüber der Hausnummer 15 zwei Fahrstreifen vorhanden. Auch hier ist die Andienung auf den eigenen Grundstücken möglich. Unabhängig hiervon wird die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in dem angesprochenen Bereich durchführen. Eine gezielte Überwachung zu bestimmten Uhrzeiten kann jedoch aufgrund der Aufgabenvielfalt des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165

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