Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsberich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/südlich Wasserpark (Günthersburghöfe)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Wie dem veröffentlichten Bestandsplan zu entnehmen ist, wurde das Landschaftsarchitekturbüro Bierbaum.Aichele mit der Kartierung und Bewertung des Baumbestands innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 - Friedberger Landstraße/südlich Wasserpark beauftragt. Kartierung und Bewertung von Bestandsbäumen sind regelhaft Gegenstand der Bestandskartierung und Bewertung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Zu 2.: Gemäß § 2 (4) BauGB wird im Rahmen des Regelverfahrens für Bebauungspläne eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und bewertet werden. Gegenstand der Umweltprüfung sind die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB, die aufgrund der Bestimmungen eines Bebauungsplans auftreten können. Um die Auswirkungen einer Planung erkennen und benennen zu können, ist die Kartierung und Bewertung des Bestands erforderlich. Im Rahmen der Umweltprüfung wird der Bestand des Plangebiets kartiert und bewertet. In einem weiteren Schritt werden dann die Auswirkungen der Planung auf den Bestand ermittelt. Dieses Vorgehen schließt den Baumbestand ein. Zu 3.: Die Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 wurden folgenden Baumgruppen zugeordnet: Prägender Laubbaum Prägender Nadelbaum Wertvoller Baumbestand Festgestellt wurden 38 wertvolle Bäume, 91 prägende Laubbäume und 80 prägende Nadelbäume. Als wertvoll eingestuft wurden standortgerechte, vitale Gehölze mit großen Stammumfängen (Alter, Entwicklungszeit, Reststandzeit) oder besonders Landschaftsbild prägende Bäume. Alle Laubbäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main fallen, sind mindestens erhaltenswert. Der Gruppe "wertvoller Baumbestand" wurden Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer zugeordnet. Diese sind aufgrund ihres Habitus, ihres Alters und ihrer Art ökologisch besonders wertvoll oder landschaftsbildprägend. In der Regel werden die Nadelbäume im Naturraum nicht als wertvoll eingestuft, da sie hier nicht heimisch sind. Die Beurteilung einer Waldkiefer und einer Lärche als wertvoll ist auf ihre Prägnanz und ihre Größe zurückzuführen. Außerdem werden im Bestandsplan noch zwei geschlossene Baumbestände hervorgehoben, die in Gänze, unabhängig von der Zuordnung der einzelnen Bäume, erhalten bleiben sollen. Bei den anderen im Plangebiet vorhandenen Bäumen, die im Bestandsplan nicht dargestellt sind, handelt es sich um Schösslinge, alte Obstbäume und halbstämmige Obstbäume. Sie werden im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanz über den Biotoptyp Freizeitgärten berücksichtigt. Ein solcher Baumbestand ist für Freizeitgärten typisch. Kann er nicht erhalten bleiben, wird er in seiner Wertigkeit im Rahmen der erforderlichen Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft eingestellt und bei erforderlichem Ausgleich berücksichtigt. Zusätzlich zur Bewertung der Bäume im Rahmen der Bestandserhebung wird der Baumbestand artenschutzrechtlich beurteilt. Im Hinblick auf potentielle Höhlenbäume ist der Bestand vor Freimachung der Baufelder, d. h. der Fällung der Bäume, auf Höhlenbäume zu untersuchen. Damit kann das dann aktuelle Artenvorkommen berücksichtigt werden. Entsprechend des Befunds müssen dann Maßnahmen ergriffen werden, die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgeführt sind, oder dann aktuell aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben und der gutachterlichen Beurteilung erforderlich werden. Von den 38 als wertvoll eingestuften Bäumen werden 31 Bäume erhalten. In den Bau- und Verkehrsflächen entfallen 7 prägende Laubbäume und 44 prägende Nadelbäume. Die Anzahl der prägenden Bäume, die erhalten werden können, variiert leicht mit den jeweiligen Objektplanungen und den Planungen der Verkehrsflächen. Die Planung und Umsetzung der "Urbanen Wildnis" im Norden des Plangebiets und des östlichen und südlichen Grünzugs befindet sich in der konzeptionellen Planungsphase. Eine konkrete Aussage, welche der prägenden Bäume hier erhalten bleiben werden, ist erst auf der Ebene der konkreten Objektplanung möglich. Auch für diese Bereiche wird das Ziel verfolgt, möglichst viele Bäume zu erhalten. Im Verlauf des Planungsverfahrens wird auch eine Bürgerbeteiligung angeboten. Die 41 Straßenbäume an der Friedberger Landstraße und der Dortelweiler Straße bleiben alle erhalten. Den o.g. entfallenden Bäumen stehen Neupflanzungen in den öffentlichen Grünflächen gegenüber. Für die entfallenden wertvollen Bäume werden entsprechend der Festsetzungen des B-Plans Ersatzbäume gepflanzt. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Platzflächen Bäume gepflanzt. Hier kommen die gängigen Festsetzungen zur Baumpflanzung zwischen Stellplätzen zum Tragen und weitere gestalterisch und ökologisch begründete Baumpflanzungen. Zur Anzahl dieser Pflanzungen sind gegenwärtig noch keine genauen Aussagen möglich. Zu 4.: Mit der Kartierung der prägenden Bäume und geschlossenen Baumbestände durch ein bekanntes externes Landschaftsarchitekturbüro, stadtinterne Fachkräfte und der ebenfalls veröffentlichten Biotoptypenkartierung des Forschungsinstituts Senckenberg liegt eine qualifizierte Erfassung der Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark vor.