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Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Quartiersgaragen werden nicht eigenständig von der Stadt Frankfurt am Main errichtet, unterhalten und betrieben. Die Förderung von Quartiersgaragen geschieht vielmehr durch Bezuschussung von Investitionen Dritter. Die Organisation und Prüfung möglicher Standorte, sowie die Verhandlungsführung mit potentiellen Betreibergesellschaften ist nicht Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main. Deshalb hat sie sich lediglich bei Bauvorhaben Dritter eingebracht und Zuschüsse angeboten, um damit die Vermietung an Bewohner zu "verträglichen" Kosten zu sichern. Der Magistrat sieht insbesondere unter Berücksichtigung der Corona bedingten Haushaltslage keine Möglichkeit, diese Vorgehensweise derzeit zu ändern. Zu 2.: Der Magistrat hat keine Möglichkeit, die Wohnungsbaugesellschaften zur Erweiterung oder Aufstockung ihrer Parkplätze zu veranlassen. Die größte Herausforderung für Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger wird sein, bei weiterem Bevölkerungswachstum gleichzeitig die Verkehrswende zu schaffen. Das bedeutet, dass der motorisierte Individualverkehr und damit die Parkkapazitäten nicht nur nicht gesteigert werden können, sondern sogar zurückgebaut werden müssen, um den Verkehrsraum für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmende (Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, Spielstraßen, ...) zurückzugewinnen. Zu 3.: Die Siedlung Taunusblick ist durch die Quartierbuslinie 57 vollständig und kleinräumig erschlossen und bietet eine direkte Verbindung zu den S-Bahn-Stationen in Sindlingen und Zeilsheim. Diese Linie verkehrt zu den üblichen Quartierbuszeiten gemäß aktuellem Nahverkehrsplan tagsüber im 30-Minuten-Takt und zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen alle 7,5-, bzw. am Nachmittag alle 15-Minuten. Wegen des hohen Parkdrucks, vor allem in den Straßenecken und Knotenpunkten, ist die verbleibende Straßenbreite so gering, dass nur Kleinbusse zu Einsatz gelangen können. Ein Einsatz von größeren Bussen ist so derzeit nicht möglich. An den südlichen und westlichen Rändern des Wohngebiets, in fußläufiger Entfernung von ca. 300-600 Metern, befinden sich entlang der Pfaffenwiese die Bushaltestellen "Lenzenbergstraße", "Stadthalle Zeilsheim", "Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und "Neu Zeilsheim". Dort verkehrt seit Dezember 2020 die Metrobuslinie M55 im dichten Takt und im durchgehenden 24-Stunden-Betrieb. Tagsüber wird diese zusätzlich noch durch die Linie 53 verstärkt. Beide Linien bieten u.a. eine direkte Verbindung zum Höchster Bahnhof, in die Höchster Altstadt oder zur Zuckschwerdtstraße. Zu 4.: Fahrgemeinschaften Im Rahmen des Programms "Südhessen effizient mobil / Betriebliches Mobilitätsmanagement" können sich Unternehmen über betriebliche Maßnahmen und Möglichkeiten zur Förderung von Fahrgemeinschaften beraten lassen. E-Mobilität Für die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen stehen Bundesfördermittel zur Verfügung, welche durch Interessenten in Anspruch genommen werden können. Hinsichtlich der benötigten Ladeinfrastruktur hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beschlossen, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern, bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt Frankfurt am Main wird nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur agieren. Um die zügige Umsetzung von Investitionen in Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde im Herbst 2019 der "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Open-Market-Modell. Das Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen notwendigen sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Die Stadt Frankfurt am Main darf durch das Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht in die Auswahl der jeweiligen Standorte bei Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen. Sie überprüft die von Anbietern / Betreibern als attraktiv empfundenen und beantragten Standorte im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des Baurechtes, Verkehrssicherheit, feuerrechtlicher Auswirkungen, etc. Aufgrund des begrenzten öffentlichen Raums und konkurrierender Nutzerinteressen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auch im halböffentlichen Bereich (Supermärkte, Parkhäuser), sowie im privaten Bereich sinnvoll und notwendig. Einzelhandel und Gewerbe nutzen eigene Ladeinfrastruktur bereits als Marketinginstrument und zur Kundenbindung. Zu 5.: Der Magistrat hat mit der Planung und dem Bau von Fahrradgaragen im Ortsbezirk 6 bereits begonnen: Seit Beginn des Projektes in der Hegelstraße ging eine Vielzahl an Bürgeranfragen, sowie eine Ortsbeiratsanregung des Ortsbeirates 6 ein. Diese Standorte wurden hinsichtlich der definierten Standortvoraussetzungen geprüft. Die Entscheidung fiel dann für die Umsetzung des Standortes in der Ludwigshafener Straße 27, dem der Ortsbeirat bereits zugestimmt hatte. Die Fahrradgarage wurde bereits beim Hersteller bestellt, für weitere Standorte muss ein Rahmenvertrag mit dem Hersteller geschlossen werden. Darüber hinaus hat der Magistrat ein Schreiben an alle Ortsbeiräte geschickt mit den Standortbedingungen und dem Ablauf. Damit soll erreicht werden, dass die Ortsbeiräte eingehende Bürgeranfragen zu den Fahrradgaragen im Voraus prüfen und darüber abstimmen können. Zu 6.: Die Stadt Frankfurt am Main startet 2021 ein eigenes (E-)Lastenrad-Förderprogramm, um Anreize zu bieten, auf das Auto zu verzichten. Vorgesehen sind pauschale Förderungen für Privatpersonen, Vereine und kleine Unternehmen von 500 Euro für Lastenräder ohne und 1.000 Euro für Lastenräder mit E-Motoren. Bis 2023 sollen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Anträge auf Förderung eines Lastenrades oder E-Lastenrades können ab dem 15.04.2021 eingereicht werden. Die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite www.radfahren-ffm.de abrufbar. Zu 7. und 8.: Ende 2021 wird ein On-Demand Angebot im Frankfurter Norden eingeführt. Dieses Sammeltransportmittel bedient sporadische Anfragen von Fahrgästen in schlecht angebundenen Gebieten. Diese neue Bedienform wird dort für eine mögliche Fortführung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet und dabei auch dem Frankfurter Westen untersucht. Unabhängig von den aufgeführten Punkten liegen der Städtischen Verkehrspolizei mehrere Beschwerden aus der Siedlung Taunusblick (z.B. Lenzenbergstraße) vor. Daher wird diese Siedlung bereits verstärkt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kräfte und im Rahmen der Dienstzeiten (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr) kontrolliert. Dessen ungeachtet wird die Siedlung in nächster Zeit verstärkt überwacht.

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