Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station „Bockenheimer Warte“
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST
1119 Betreff: Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und
der B-Ebene der Station "Bockenheimer Warte"
Zu 1.
Die Liegenschaft Leipziger Straße
9 ist seit Januar 2016 mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2021 an den
Verein LICHTER - Filmkultur e.V. vermietet. Aus diesem Grund werden derzeit
keine Überlegungen zu einer alternativen Nutzung angestellt. Zu 2. Die Fläche des ehemaligen Ausstellungsraums der
Uni-Bibliothek steht in der Verwaltung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbh
(VGF). Eine im Jahr 2014 durchgeführte Gefahrverhütungsschau sowie darauf
basierende Abstimmungen mit der Brandschutzdirektion hatten zum Ergebnis, dass
die Fläche vor einer möglichen Revitalisierung brandschutztechnisch ertüchtigt
werden muss. Notwendig wäre insbesondere eine feuerbeständige Fassade in der
Feuerwiderstandsklasse F 90 zur B-Ebene des Verkehrsbauwerks ‚Bockenheimer
Warte'. Derzeit fungiert die Ausstellungsfläche als brandschutztechnische
‚Pufferzone' zwischen der B-Ebene der U-Bahn Station und der Lehrbuchsammlung
der Universität und ist nach den Vorgaben der Brandschutzdirektion von
Brandlasten freizuhalten. Eine Realisierung der brandschutztechnischen
Ertüchtigung und die damit verbundene Nutzbarmachung der Räumlichkeiten liegt
im Ermessen des Nutzers, der Johann Wolfgang Goethe Universität. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2019, V
1165
Antrag vom 03.01.2020, OF 1005/2
Etatanregung vom
20.01.2020, EA 101
Antrag vom
07.01.2024, OF
830/2