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Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station „Bockenheimer Warte“

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Betreff: Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station "Bockenheimer Warte" Zu 1. Die Liegenschaft Leipziger Straße 9 ist seit Januar 2016 mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2021 an den Verein LICHTER - Filmkultur e.V. vermietet. Aus diesem Grund werden derzeit keine Überlegungen zu einer alternativen Nutzung angestellt. Zu 2. Die Fläche des ehemaligen Ausstellungsraums der Uni-Bibliothek steht in der Verwaltung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbh (VGF). Eine im Jahr 2014 durchgeführte Gefahrverhütungsschau sowie darauf basierende Abstimmungen mit der Brandschutzdirektion hatten zum Ergebnis, dass die Fläche vor einer möglichen Revitalisierung brandschutztechnisch ertüchtigt werden muss. Notwendig wäre insbesondere eine feuerbeständige Fassade in der Feuerwiderstandsklasse F 90 zur B-Ebene des Verkehrsbauwerks ‚Bockenheimer Warte'. Derzeit fungiert die Ausstellungsfläche als brandschutztechnische ‚Pufferzone' zwischen der B-Ebene der U-Bahn Station und der Lehrbuchsammlung der Universität und ist nach den Vorgaben der Brandschutzdirektion von Brandlasten freizuhalten. Eine Realisierung der brandschutztechnischen Ertüchtigung und die damit verbundene Nutzbarmachung der Räumlichkeiten liegt im Ermessen des Nutzers, der Johann Wolfgang Goethe Universität. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Antrag vom 03.01.2020, OF 1005/2 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 101 Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2