Spielplatz am Freizeitpark Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1118
Betreff: Spielplatz am Freizeitpark Kalbach Eine Einfriedung des Spielplatzes mittels eines Zaunes sowie Schwingtor erfordert nicht unerhebliche Investitionskosten. Aufgrund der Lage des Spielplatzes besteht zudem nicht die Notwendigkeit, den Spielplatz kostenaufwändig einzuzäunen und Lücken in den umlaufenden Hecken, welche durch Kinderspiel entstanden sind, nach zu pflanzen. Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf die knappen Finanzmittel in der Grünunterhaltung kann der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirates nicht entsprechen. Das unberechtigte Eindringen durch Hunde in den Spielplatz muss mittels Anleinen oder Festhalten durch den jeweiligen Hundehalter unterbunden werden. Ebenso müssen sowohl Eltern als auch Kita-Angestellte im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, der eigenen bzw. der in Obhut gegebenen Kinder sicherstellen, dass diese nicht weglaufen.