Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1117
Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Aus straßenbautechnischen Gesichtspunkten sieht das Amt für Straßenbau und Erschließung keine baulichen Möglichkeiten, um die beschriebene Situation zu verbessern. Die aktuelle Möblierung bietet keinen Sichtschutz für "Wildpinkler". Da "Wildpinkeln" einen Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellt, wird die Stadtpolizei im Rahmen Ihrer Bestreifung den Bereich kontrollieren. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass der Eigentümer der Liegenschaft den betroffenen Grenzbereich sichert. Beispielsweise könnte er eine Sichtschutzmauer errichten oder Schilder anbringen, mit dem Hinweis auf spielende Kinder.