Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1117 Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz
unterbinden Aus straßenbautechnischen
Gesichtspunkten sieht das Amt für Straßenbau und Erschließung keine baulichen
Möglichkeiten, um die beschriebene Situation zu verbessern. Die aktuelle Möblierung bietet keinen Sichtschutz für
"Wildpinkler". Da "Wildpinkeln" einen
Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellt, wird die Stadtpolizei im Rahmen Ihrer
Bestreifung den Bereich kontrollieren. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass der
Eigentümer der Liegenschaft den betroffenen Grenzbereich sichert.
Beispielsweise könnte er eine Sichtschutzmauer errichten oder Schilder
anbringen, mit dem Hinweis auf spielende Kinder. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.03.2019, OM 4465