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Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Zu 1.) Zur Gestaltung einer barrierefreien Bushaltestellenbucht, ist nach der aktuellen Richtlinie der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen "Empfehlungen für die Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs" (EAÖ) eine Länge von etwa 88 Meter erforderlich. Diese Länge wird benötigt, um die parallele Anfahrt des Busses bei einer maximalen Spaltbreite von 5 cm zwischen Tür und Bord im Einstiegsbereich zu gewährleisten damit beispielweise Rollstuhlfahrer/innen eigenständig ein- und aussteigen können. Daher wurde die ehemalige Haltebucht 2013 im Zuge des barrierefreien Umbaus zu einer Kaphaltestelle umgebaut, die wesentlich zur gleichgestellten Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen am Leben in der Gesellschaft beiträgt. Zu 2) Die Aufstellung eines Fahrkartenautomaten ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar und aus betrieblicher Sicht nicht notwendig. Die während einer Messung vor Ort ermittelte durchschnittliche Haltezeit an der Haltestelle beträgt 17 Sekunden. Dies entspricht der für einen Fahrgastwechsel üblichen Zeit. Zudem sind aus den regelmäßigen Qualitätsgesprächen mit dem beauftragten Busunternehmen keine Hinweise bekannt, dass sich durch den Fahrkartenverkauf im Bus negative Auswirkungen auf die Haltezeiten ergeben. Aus den dargestellten Gründen und unter Verweis auf die weiterhin gültige Stellungnahme des Magistrats ST 73 vom 12.01.2015 sieht der Magistrat davon ab, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050