Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1117
Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle
Haingrabenstraße muss beseitigt werden Zu 1.) Zur Gestaltung einer barrierefreien
Bushaltestellenbucht, ist nach der aktuellen Richtlinie der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen "Empfehlungen für die
Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs" (EAÖ) eine Länge von etwa 88
Meter erforderlich. Diese Länge wird benötigt, um die parallele Anfahrt des
Busses bei einer maximalen Spaltbreite von 5 cm zwischen Tür und Bord im
Einstiegsbereich zu gewährleisten damit beispielweise Rollstuhlfahrer/innen
eigenständig ein- und aussteigen können. Daher wurde die ehemalige Haltebucht 2013 im Zuge
des barrierefreien Umbaus zu einer Kaphaltestelle umgebaut, die wesentlich zur
gleichgestellten Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen am Leben in
der Gesellschaft beiträgt. Zu 2) Die Aufstellung eines Fahrkartenautomaten ist aus
wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar und aus betrieblicher Sicht nicht
notwendig. Die während einer Messung vor Ort ermittelte durchschnittliche
Haltezeit an der Haltestelle beträgt 17 Sekunden. Dies entspricht der für einen
Fahrgastwechsel üblichen Zeit. Zudem sind aus den regelmäßigen
Qualitätsgesprächen mit dem beauftragten Busunternehmen keine Hinweise bekannt,
dass sich durch den Fahrkartenverkauf im Bus negative Auswirkungen auf die
Haltezeiten ergeben. Aus den dargestellten Gründen und unter Verweis auf
die weiterhin gültige Stellungnahme des Magistrats ST 73 vom 12.01.2015 sieht
der Magistrat davon ab, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050