Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1116
Betreff: Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigen Der angesprochene Trampelpfad in der Grünanlage "Röderberghang" ist dem Magistrat bekannt. An eine ehemalige historische Wegeverbindung mit treppenartigem Ausbau die abgerissen wurde, kann sich allerdings das vor Ort zuständige Personal des Grünflächenamtes nicht erinnern. Im Rahmen der Gesamtplanung für den "Röderberghang", die für das Jahr 2018 vorgesehen ist, kann der mögliche Ausbau des Trampelpfades berücksichtigt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Umsetzung im Rahmen der baulichen Grunderneuerung erst in drei bis vier Jahren möglich.