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Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1115

Betreff: Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind, soweit erforderlich, Straßennamen durch entsprechende Zusatzschilder zu erläutern. Die textliche Gestaltung obliegt dem Stadtvermessungsamt. Bei Straßen, die nach Personen und Familien benannt sind, werden grundsätzlich Zusatzschilder angebracht. Dies zu Grunde legend, sind bei der Willemerstraße, Gutzkowstraße, Passavantstraße, Oskar-Sommer-Straße, Ossietzkystraße, Max-Reger-Straße, Textorstraße, Schaubstraße, Rubensstraße, Rembrandtstraße, Dürerstraße, Heinrich-Seliger-Straße, Herbert-Boehm-Straße Zusatzschilder anzubringen. Bei der Melibocusstraße, Otzbergstraße, Kniebisstraße, Kandelstraße und Frauenhofstraße ist das nicht erforderlich. Der Magistrat hat veranlasst, dass durch das Amt für Straßenbau und Erschließung die fehlenden Zusatzschilder angebracht werden.

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