Situation im Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1114
Betreff: Situation im
Wohnquartier Zentmarkweg/Wolf-Heidenheim-Straße Die ABG FRANKFURT HOLDING nimmt zu
den genannten Fragen wie folgt Stellung: In den letzten Jahren endete für 180 Wohnungen in
dem besagten Wohnquartier die Mietpreis- und Belegungsbindung. Für 150 dieser
Wohnungen bestehen vertraglich gesicherte Belegungsrechte zugunsten des Amtes
für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main. Die Anzahl der Wohnungen mit Belegungsrechten
zugunsten des Amtes für Wohnungswesen wird sich in den nächsten Jahren nicht
verändern. (Von den 48 Wohnungen, für die außerhalb des Belegrechtserwerbs noch
Bindungen bestehen, werden voraussichtlich 36 Wohnungen Ende 2023 aus der
Bindung fallen.)
Mit Ende der Mietpreis- und
Belegungsbindung haben sich die Grundmieten um fünf Prozent erhöht. Es wurden keine Mieterhöhungen gem. § 559 BGB
(Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Mieterhöhungen
gem. § 11 der II. Berechnungsverordnung, § 4 der Neubaumietenverordnung 1970
sowie § 10 Wohnungsbindungsgesetz betrugen im Durchschnitt der letzten Jahre
4,9 Prozent. Öffentlich geförderte Wohnungen
werden mit durchschnittlich 4,97 Euro pro Quadratmeter neu vermietet. Frei
finanzierte Wohnungen werden mit durchschnittlich 7,32 Euro pro Quadratmeter
neu vermietet; die Bestandsmieten bei den frei finanzierten Wohnungen betragen
durchschnittlich 5,66 Euro pro Quadratmeter. Die Häuser wiesen vor der energetischen Sanierung
mit im Durchschnitt 227 kWh/(m2·a) sehr schlechte Energieverbrauchswerte auf,
der schlechteste Wert betrug sogar 354 kWh/(m2·a). Aus diesem Grund war bzw.
ist ein erhebliches Einsparpotential gegeben. Der Endenergiebedarf der
sanierten Häuser beträgt im Durchschnitt 87 kWh/(m2·a). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.03.2018, V 780