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Errichtung eines Pavillons

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1113 Betreff: Errichtung eines Pavillons Der Magistrat hat die Möglichkeiten einer Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates 12 geprüft. Im eher städtischen Abschnitt des Kätcheslachparks zwischen dem Grünzug Topographischer Weg (Kätcheslachweg) und dem Grünzug Römische Straße sind mögliche Standorte für einen Pavillon zu nah an der vorhandenen Wohnbebauung oder auf Grund der Regenwassermulden nicht geeignet. Erfahrungsgemäß führt die Aufstellung eines solchen Unterstands in der Nähe der Bebauung durch die regelmäßige abendliche und nächtliche Nutzung zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner. Im Bereich östlich des Grünzugs Topographischer Weg fehlen eigentliche Aufstellflächen, da dort vor allem Ausgleichsflächen ausgewiesen sind. Dieser Bereich unterliegt flächendeckend der Landschaftsschutzverordnung "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone I bzw. II. Damit ist die Aufstellung eines Pavillons auch in diesem Abschnitt des Kätcheslachparks nicht möglich. Hinzu kommt, dass neben der Schwierigkeit einen geeigneten Standort für einen Pavillon zu finden, Unterstände mit wetterfesten Tischen und Stühlen relativ kostenintensiv in der Unterhaltung sind. Neben der häufigeren Entsorgung von Müll werden Pavillons leider öfters durch Vandalismus beschädigt und müssen aufwändig repariert werden. Dafür stehen dem Fachamt keine Unterhaltungsmittel zur Verfügung. Aus den genannten Gründen stimmt der Magistrat einer Aufstellung eines Pavillons im Kätcheslachpark nicht zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.11.2018, EA 261