Errichtung eines Pavillons
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1113 Betreff: Errichtung eines Pavillons
Der
Magistrat hat die Möglichkeiten einer Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates
12 geprüft.
Im eher städtischen Abschnitt des
Kätcheslachparks zwischen dem Grünzug Topographischer Weg (Kätcheslachweg) und
dem Grünzug Römische Straße sind mögliche Standorte für einen Pavillon zu nah
an der vorhandenen Wohnbebauung oder auf Grund der Regenwassermulden nicht
geeignet. Erfahrungsgemäß führt die Aufstellung eines solchen Unterstands in
der Nähe der Bebauung durch die regelmäßige abendliche und nächtliche Nutzung
zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner. Im Bereich östlich des Grünzugs Topographischer Weg
fehlen eigentliche Aufstellflächen, da dort vor allem Ausgleichsflächen
ausgewiesen sind. Dieser Bereich unterliegt flächendeckend der
Landschaftsschutzverordnung "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main", Zone I bzw. II. Damit ist die Aufstellung eines Pavillons auch in diesem
Abschnitt des Kätcheslachparks nicht möglich. Hinzu kommt, dass neben der Schwierigkeit einen
geeigneten Standort für einen Pavillon zu finden, Unterstände mit wetterfesten
Tischen und Stühlen relativ kostenintensiv in der Unterhaltung sind. Neben der
häufigeren Entsorgung von Müll werden Pavillons leider öfters durch Vandalismus
beschädigt und müssen aufwändig repariert werden. Dafür stehen dem Fachamt
keine Unterhaltungsmittel zur Verfügung. Aus den genannten Gründen stimmt der Magistrat einer
Aufstellung eines Pavillons im Kätcheslachpark nicht zu. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
30.11.2018, EA 261