Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1109
Betreff: Kinderzentrum - In
den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich Aktuell werden in Harheim für
insgesamt 200 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 183 Plätze in bestehenden
Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Hierbei wird eine Versorgungsquote von
92% erreicht. Im Rahmen der Aktiven Platzvermittlung wurden die
Familien, die aus den Planungsforen als noch nicht versorgt gemeldet wurden,
mit der Bitte angeschrieben, einen noch bestehenden Bedarf bis 03.07.2015 an
das Stadtschulamt zurück zu melden. Die Rückläufe dieser Bedarfsmeldungen
werden zurzeit im Stadtschulamt gesammelt und dann zur Platzvermittlung an die
Träger weitergemeldet. Sollten Bedarfsmeldungen verspätet (nach dem
03.07.2015) eingehen, werden diese nachgemeldet. Wegen des Poststreiks rechnet
das Stadtschulamt hier mit einigen Nachmeldungen. In Harheim haben in diesem Verfahren aktuell 3
Familien einen weiter bestehenden Bedarf für einen Kindergartenplatz
zurückgemeldet. Die Daten dieser Familien werden in den nächsten 14 Tagen an
die Träger der Harheimer Kitas weitergeleitet, mit der Bitte, diesen Familien
einen Platz anzubieten (ggf. durch temporäre Überbelegung einzelner
Kindergartengruppen). In dem Planungsbezirk Harheim ist statistisch
gesehen eine rückläufige Entwicklung der Kinderzahlen 2014/2015 bis 2017/2018
in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Das Neubaugebiet Harheim Süd (B 910 Südöstlich
Urnbergweg) befindet sich derzeit noch im Verfahren. Es hat noch keine
Bautätigkeit stattgefunden. Bei dieser Wohnbaulandentwicklungsmaßnahme handelt
es sich um die Realisierung von 120 Wohneinheiten, die einen Bedarf von 7
Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 16 Plätzen für Kinder im Alter von
drei bis sechs Jahren generieren. Die volle Auslastung des Platzangebots in den fünf
Kindertageseinrichtungen im Bezirk Harheim vorausgesetzt, sieht die
Jugendhilfeplanung keinen Bedarf einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebots
für den Kindergartenbereich zu initiieren. Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 6712 vom 10.09.2009 die dauerhafte Bereitstellung
der Schulerweiterungsfläche für die Zwecke des Schulsports und für die Nutzung
der Grundschule Harheim festgelegt. Aufgrund steigender Schulkinderzahlen in diesem
Schulbezirk werden Flächen zur Errichtung von Klassenraum Container benötigt
und ggf. auf das Schulerweiterungsgelände zurückgegriffen. Unberücksichtigte
naturbelassene Flächen stehen hierfür derzeit nicht zur Verfügung. Es ist davon
auszugehen, dass naturschutzrechtliche Aspekte einer Nutzung für eine Kita
entgegenstehen.
Obgleich die Stadt Frankfurt
Konzepte mit naturpädagogischen Schwerpunkten befürwortet, 16 Waldkitas werden
aktuell stadtweit betrieben, ist das Konzept Waldkindergarten und deren
Realisierung als "Notfallangebot" nicht geeignet. Kita Frankfurt, der als Träger für das
Waldkitaangebot vorgeschlagen wurde, vertritt die fachliche Einschätzung, dass
ein wald-pädagogisches Angebot zur kurzfristigen Bedarfsdeckung nicht geeignet
ist. Das KIZ In den Schafsgärten in der Trägerschaft von Kita Frankfurt wird
aufgrund der bereits vorhandenen Angebotsvielfalt in der Einrichtung, die
erforderlichen Rahmenbedingungen zur kurzfristigen Errichtung einer solchen
naturpädagogischen Einrichtung nicht bewältigen können. Im Ergebnis ist die kurzfristige Errichtung einer
Waldgruppe für Kindergartenkinder aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht
erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2015, OM 4024