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Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1109 Betreff: Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich Aktuell werden in Harheim für insgesamt 200 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 183 Plätze in bestehenden Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Hierbei wird eine Versorgungsquote von 92% erreicht. Im Rahmen der Aktiven Platzvermittlung wurden die Familien, die aus den Planungsforen als noch nicht versorgt gemeldet wurden, mit der Bitte angeschrieben, einen noch bestehenden Bedarf bis 03.07.2015 an das Stadtschulamt zurück zu melden. Die Rückläufe dieser Bedarfsmeldungen werden zurzeit im Stadtschulamt gesammelt und dann zur Platzvermittlung an die Träger weitergemeldet. Sollten Bedarfsmeldungen verspätet (nach dem 03.07.2015) eingehen, werden diese nachgemeldet. Wegen des Poststreiks rechnet das Stadtschulamt hier mit einigen Nachmeldungen. In Harheim haben in diesem Verfahren aktuell 3 Familien einen weiter bestehenden Bedarf für einen Kindergartenplatz zurückgemeldet. Die Daten dieser Familien werden in den nächsten 14 Tagen an die Träger der Harheimer Kitas weitergeleitet, mit der Bitte, diesen Familien einen Platz anzubieten (ggf. durch temporäre Überbelegung einzelner Kindergartengruppen). In dem Planungsbezirk Harheim ist statistisch gesehen eine rückläufige Entwicklung der Kinderzahlen 2014/2015 bis 2017/2018 in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Das Neubaugebiet Harheim Süd (B 910 Südöstlich Urnbergweg) befindet sich derzeit noch im Verfahren. Es hat noch keine Bautätigkeit stattgefunden. Bei dieser Wohnbaulandentwicklungsmaßnahme handelt es sich um die Realisierung von 120 Wohneinheiten, die einen Bedarf von 7 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 16 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren generieren. Die volle Auslastung des Platzangebots in den fünf Kindertageseinrichtungen im Bezirk Harheim vorausgesetzt, sieht die Jugendhilfeplanung keinen Bedarf einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebots für den Kindergartenbereich zu initiieren. Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6712 vom 10.09.2009 die dauerhafte Bereitstellung der Schulerweiterungsfläche für die Zwecke des Schulsports und für die Nutzung der Grundschule Harheim festgelegt. Aufgrund steigender Schulkinderzahlen in diesem Schulbezirk werden Flächen zur Errichtung von Klassenraum Container benötigt und ggf. auf das Schulerweiterungsgelände zurückgegriffen. Unberücksichtigte naturbelassene Flächen stehen hierfür derzeit nicht zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass naturschutzrechtliche Aspekte einer Nutzung für eine Kita entgegenstehen. Obgleich die Stadt Frankfurt Konzepte mit naturpädagogischen Schwerpunkten befürwortet, 16 Waldkitas werden aktuell stadtweit betrieben, ist das Konzept Waldkindergarten und deren Realisierung als "Notfallangebot" nicht geeignet. Kita Frankfurt, der als Träger für das Waldkitaangebot vorgeschlagen wurde, vertritt die fachliche Einschätzung, dass ein wald-pädagogisches Angebot zur kurzfristigen Bedarfsdeckung nicht geeignet ist. Das KIZ In den Schafsgärten in der Trägerschaft von Kita Frankfurt wird aufgrund der bereits vorhandenen Angebotsvielfalt in der Einrichtung, die erforderlichen Rahmenbedingungen zur kurzfristigen Errichtung einer solchen naturpädagogischen Einrichtung nicht bewältigen können. Im Ergebnis ist die kurzfristige Errichtung einer Waldgruppe für Kindergartenkinder aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4024

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