Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat versteht die vorgebrachte Anregung als dringliches Interesse des Ortsbeirates. Allerdings hat sich seit der letzten Anregung zur Thematik (OM 3817 vom 24.04.2023) nichts an der Sachlage geändert. Insofern ist hinsichtlich der Führung des Fuß- und Radverkehrs vollumfänglich auf die ergangene Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023 -ST 2094- zu verweisen. Für eine Verbesserung der Parksituation entlang der Gustav-Behringer-Straße scheiden straßenverkehrsrechtliche Mittel aus. Gemäß der Anregung des Ortsbeirats und des beigefügten Fotos wird im Grünstreifen geparkt. Das Parken im Grünstreifen ist, sofern nicht mittels Beschilderung angeordnet, unzulässig. Die Anordnung eines Haltverbots im Grünstreifen kommt nicht in Betracht, da es sich hierbei um eine Überbeschilderung handelt. Diese ist gemäß §§ 39 Absatz 1, 45 Absatz 9 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu vermeiden. Auf die oben genannte Anregung hin fanden Sonderkontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Städtische Verkehrspolizei in der Gustav-Behringer-Straße statt. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge oder Elterntaxen wurden dabei jedoch nicht festgestellt. Der Magistrat bemüht sich jedoch darum, das Beparken der Grünfläche zukünftig zu unterbinden, beispielsweise wären quergelegte Baumstämme hierfür denkbar und geeignet.