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Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/ Schützenhüttenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1107 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/ Schützenhüttenweg Die Einfahrt zum Schützenhüttenweg ist an der Einmündung der Darmstädter Landstraße grundsätzlich mittels des Verkehrszeichens 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) untersagt, ausgenommen sind hier Anlieger. Hierdurch soll Schleichverkehr in Richtung Offenbacher Landstraße unterbunden werden. Das Durchfahrtsverbot ist mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung jedoch schwer durchzusetzen. Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen sind diese Kontrollen extrem personalintensiv, wobei die Höhe der erhobenen Verwarnungsgelder nicht geeignet ist, eine nachhaltige Beachtung der Verkehrsregeln zu erwirken, weshalb insgesamt die Maßnahmen in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Deshalb können diese von der originär zuständigen Landespolizei auch nicht in nennenswertem Umfang durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Situation war die Anpassung der Lichtsignalanlage; die Grünzeit der Linksabbiegebeziehung von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg wurde auf ein Mindestmaß reduziert, so dass pro Umlauf, vor allem in der morgendlichen Verkehrsspitze, maximal drei bis vier Kraftfahrzeuge abbiegen können. Weiterhin wurde auf voller Länge des Schützenhüttenweges zwischen Darmstädter Landstraße und Letztem Hasenpfad versetztes Parken eingerichtet. Die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten bei der vorhandenen Verkehrsführung sind somit ausgeschöpft. Letztlich besteht nur die Möglichkeit, die Verkehrsführung im Schützenhüttenweg und eventuell angrenzender Straßen zu ändern. Solche Maßnahmen haben allerdings auch für den Anliegerverkehr größere Umwege zur Folge. Zudem würde das gesamte - über Jahre hinweg eingespielte - Verkehrskonzept am Sachsenhäuser Berg durcheinander gebracht, was in anderen Straßenzügen zu verkehrlichen Problemen führen könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1211

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