Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/ Schützenhüttenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST
1107
Betreff: Verkehrssituation
Letzter Hasenpfad/ Schützenhüttenweg Die Einfahrt zum Schützenhüttenweg
ist an der Einmündung der Darmstädter Landstraße grundsätzlich mittels des
Verkehrszeichens 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
untersagt, ausgenommen sind hier Anlieger. Hierdurch soll Schleichverkehr in
Richtung Offenbacher Landstraße unterbunden werden. Das Durchfahrtsverbot ist
mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung jedoch schwer durchzusetzen. Aufgrund
rechtlicher Rahmenbedingungen sind diese Kontrollen extrem personalintensiv,
wobei die Höhe der erhobenen Verwarnungsgelder nicht geeignet ist, eine
nachhaltige Beachtung der Verkehrsregeln zu erwirken, weshalb insgesamt die
Maßnahmen in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Deshalb können diese von der
originär zuständigen Landespolizei auch nicht in nennenswertem Umfang
durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Situation
war die Anpassung der Lichtsignalanlage; die Grünzeit der Linksabbiegebeziehung
von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg wurde auf ein
Mindestmaß reduziert, so dass pro Umlauf, vor allem in der morgendlichen
Verkehrsspitze, maximal drei bis vier Kraftfahrzeuge abbiegen können. Weiterhin wurde auf voller Länge des
Schützenhüttenweges zwischen Darmstädter Landstraße und Letztem Hasenpfad
versetztes Parken eingerichtet. Die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten bei der
vorhandenen Verkehrsführung sind somit ausgeschöpft. Letztlich besteht nur die
Möglichkeit, die Verkehrsführung im Schützenhüttenweg und eventuell
angrenzender Straßen zu ändern. Solche Maßnahmen haben allerdings auch für den
Anliegerverkehr größere Umwege zur Folge. Zudem würde das gesamte - über Jahre
hinweg eingespielte - Verkehrskonzept am Sachsenhäuser Berg durcheinander
gebracht, was in anderen Straßenzügen zu verkehrlichen Problemen führen
könnte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1211