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Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen alle Verkehrsteilnehmenden Rücksicht aufeinander nehmen. Der betreffende Gehwegbereich vor dem REWE-Markt ist - bis auf die Zufahrt zur Tiefgarage - als reiner Gehweg mit einem entsprechenden Bordsteinvorstand ausgebaut worden. Ein Überfahren dieses Gehweges durch Kraftfahrzeuge ist also abseits der besagten Zufahrt nicht gestattet. Die Tiefgarage ist für Kundinnen und Kunden 40 Minuten lang kostenfrei nutzbar. Warum dies nicht immer in Anspruch genommen wird, kann der Magistrat nicht beantworten. Kraftfahrzeughaltende, welche die Tiefgarage nutzen wollen, müssen, wie bei jeder Gehwegüberfahrt, auf den Rad- und Fußverkehr achten. Das unrechtmäßige Parken auf der Privatfläche kann nur der REWE-Markt durch eigene Maßnahmen verhindern. Ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden lässt sich nach Auffassung des Magistrats zumindest durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nicht abstellen. Um zu sondieren, ob und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, sich hierfür per Mail an bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de an den zuständigen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung zu wenden.