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Ausbau der Golfstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Golfstraße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Der Magistrat sieht unter Beachtung dieser Vorschrift bei rücksichtsvoller Fahrverhalten einen Ausbau als nicht notwendig an. Für das auf dem beschriebenen Straßenabschnitt relativ geringe Verkehrsaufkommen ist der bestehende Ausbau für Mischverkehr von Fußgängern und KFZ ausreichend. Ein Ausbau würde zudem weitere Grünflächen in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme zu Lasten des Waldes muss unbedingt vermieden werden. Der Fußweg parallel zur Golfstraße entlang des Carl von Weinberg Parks wird noch in diesem Jahr instandgesetzt.

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