Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1105
Betreff: Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eindeutig geregelt, dass in Kurvenbereichen das Parken nicht erlaubt ist (§ 12 StVO). Dies gilt auch für das Parken auf Gehwegen, wenn keine entsprechende Beschilderung oder Markierung angeordnet ist. Nach Ansicht des Magistrats sollte darauf verzichtet werden, die Kreuzungsbereiche massiv mit baulichen Mitteln abzusichern, zumal in dem angesprochenen Kindergarten auch behinderte Kinder betreut werden. Eine Absicherung mit Pollern würde die Barrierefreiheit einschränken. Die Anregung des Ortsbeirats wird jedoch zum Anlass genommen, in der Valentin-Senger-Straße temporär eine intensivere Überwachung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit vorzunehmen.