Parken auf dem Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST
1105
Betreff: Parken auf dem
Gehweg in der Valentin-Senger-Straße verhindern In der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) ist eindeutig geregelt, dass in Kurvenbereichen das Parken nicht erlaubt
ist (§ 12 StVO). Dies gilt auch für das Parken auf Gehwegen, wenn keine
entsprechende Beschilderung oder Markierung angeordnet ist. Nach Ansicht des Magistrats sollte darauf verzichtet
werden, die Kreuzungsbereiche massiv mit baulichen Mitteln abzusichern, zumal
in dem angesprochenen Kindergarten auch behinderte Kinder betreut werden.
Eine Absicherung mit Pollern würde die
Barrierefreiheit einschränken. Die Anregung des Ortsbeirats wird jedoch zum Anlass
genommen, in der Valentin-Senger-Straße temporär eine intensivere Überwachung
durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2013, OM 2197